Definition
Eine zivilrechtliche Common‑Law‑Klage zum Schutz des kaufmännischen Goodwills, die Wettbewerber daran hindert, Waren oder Dienstleistungen so darzustellen, dass die Öffentlichkeit über deren Herkunft getäuscht wird.

Prinzip

Prinzip
Verhinderung unlauterer Aneignung von Reputation und Kundenvertrauen durch die Forderung nach wahrheitsgemäßen Herkunftsangaben; der Anspruch zielt auf Verbrauchertäuschung ab und nicht auf eine Registrierung eines Zeichens.

Demonstration

Demonstration
Ein örtlicher Confiseur führt eine unverwechselbare Verpackung ein und wird geschädigt, als ein Wettbewerber minderwertige Pralinen in nahezu identischer Verpackung verkauft, wodurch Kunden denken, es handele sich um die Produkte des Confiseurs.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Jede Produktähnlichkeit als Passing‑Off zu werten, ohne Goodwill, öffentliche Verwechslungsgefahr oder eine vorsätzliche bzw. fahrlässige Falschdarstellung der Herkunft nachzuweisen.

Konsequenz

Konsequenz
Bei Feststellung können Gerichte einstweilige Verfügungen, Herausgabe oder Vernichtung der verletzenden Waren, Schadensersatz oder Auskunft über Gewinne sowie korrigierende Öffentlichkeitsmaßnahmen anordnen.

Umkehrung

Umkehrung
Das Gegenstück wäre das Zulassen enger Nachahmung ohne Täuschung, was das freie Trittbrettfahren im Markt akzeptiert und die Verbraucher verpflichtet, die Herkunft zu unterscheiden.

Abgrenzung

Abgrenzung
Eine deliktische Anspruchsgrundlage, die auf Reputation und Verbraucherirreführung in Common‑Law‑Rechtskreisen beruht; unterscheidet sich von gesetzlicher Markenverletzung, Straftaten oder bloßer Wettbewerbsähnlichkeit ohne Irreführung.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Überlappungen mit Markenverletzung und unlauterem Wettbewerb; die Spannung besteht darin, dass Passing Off auf Goodwill und Verbrauchertäuschung abzielt, während Markenrecht oft auf gesetzlichen Rechten und Registrierung beruht.

Synthese

Synthese
Passing Off ist ein equity‑orientiertes Common‑Law‑Instrument, das kommerzielle Falschdarstellungen verbietet, die fremden Goodwill durch Verwechslungsgefahr ausnutzen, und gewährt Abhilfen, die auf die Beendigung der Täuschung und die Wiedergutmachung reputationsbezogener Schäden gerichtet sind.