Definition
Ein Abhilfemittel, bei dem ein Gericht eine Erhöhung der von einer Jury zugesprochenen Geldentschädigung vorschlägt oder anordnet — dem Beklagten die Wahl anbietend, einen höheren Betrag zu akzeptieren statt eines neuen Prozesses über den Schaden —, um unzureichende Zuerkennungen zu korrigieren; die Verfügbarkeit ist eingeschränkt und richtet sich nach der jeweiligen Zuständigkeit.

Prinzip

Prinzip
Unzureichende Geschworenensummen zu beheben und zugleich Kosten und Verzögerungen eines Neubeginns zu vermeiden, soweit eine Erhöhung richterlich zu rechtfertigen ist, wobei verfassungsrechtliche und gesetzliche Grenzen die Befugnis des Richters zur Anhebung einschränken können.

Demonstration

Demonstration
Beispiel: In einem Personenschadenprozess urteilt eine Jury 10.000 $; der Richter hält dies für offensichtlich zu gering und bietet mittels Additur eine Erhöhung auf 100.000 $ an, wobei der Beklagte entscheiden kann, ob er die Erhöhung annimmt oder einen neuen Prozess über die Schadenshöhe verlangt.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Additur zur Zwangsmaßnahme gegen Beklagte einsetzen, um willkürlich höhere Verpflichtungen ohne stichhaltige rechtliche oder tatsächliche Grundlage durchzusetzen, oder in Gerichtsbarkeiten anwenden, in denen die gerichtliche Erhöhung eines Urteils verfassungswidrig ist.

Konsequenz

Konsequenz
Nimmt der Beklagte zu, wird das erhöhte Urteil endgültig und der Streit um die Schadenshöhe beendet; lehnt er ab, folgt gewöhnlich ein neuer Prozess über die Schadenshöhe oder eine Überprüfung in der Berufung, mit den damit verbundenen Kosten und Unsicherheiten.

Umkehrung

Umkehrung
Remittitur ist das Gegenstück, das überhöhte Beträge reduziert; in manchen Rechtssystemen ist Additur unzulässig, sodass die praktische Alternative zu unzureichenden Beträgen häufig ein Neubeginn oder die Berufung des Klägers ist.

Abgrenzung

Abgrenzung
Streng zuständigkeitsabhängig: Viele Gerichtsbarkeiten, insbesondere föderale Gerichte mancher Länder, untersagen Additur als unvereinbar mit verfassungsrechtlichen Schutzgütern; sie findet nur im Zivilrecht Anwendung und nur soweit gesetzlich erlaubt.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zwischen richterlicher Anpassungsbefugnis von Urteilen und der Rolle der Jury als Tatsacheninstanz: Additur bietet Flexibilität bei der Schadensbehebung, birgt jedoch die Gefahr, in die Tatsachenfeststellung der Jury einzugreifen und verfassungsrechtliche Schranken zu verletzen.

Synthese

Synthese
Additur ist ein begrenztes richterliches Mittel zur Erhöhung unzureichender Geldurteile durch das Angebot eines höheren Betrags anstelle eines Neubeginns; sein Einsatz muss den Ausgleich zwischen angemessener Entschädigung und den zuständigkeits‑ und verfassungsrechtlichen Grenzen wahren.