Definition
Ein prozessuales Instrument, mit dem ein Gericht eine vom Geschworenengericht festgelegte Geldentschädigung reduziert — typischerweise angeboten vom erstinstanzlichen Gericht nach einer Feststellung des Berufungsgerichts, dass die Entschädigung überhöht ist — oder ein Berufungsgericht anordnet, die Entschädigung auf einen bestimmten Betrag zu reduzieren statt einen neuen Prozess anzuordnen; es wirkt oft als Angebot an den obsiegenden Kläger, weniger anzunehmen, um einen Neubeginn zu vermeiden.

Prinzip

Prinzip
Die Feststellungen der Geschworenen soweit möglich bewahren, gleichzeitig aber Überhöhungen zu korrigieren, und so die gebotene Deferenz gegenüber der Tatsachenfeststellung mit der gerichtlichen Pflicht zur Verhinderung willkürlicher oder überhöhter Geldzuweisungen ausbalancieren.

Demonstration

Demonstration
Beispiel: Ein Geschworenengericht spricht 2 Mio. $ zu, und in der Berufung hält das Gericht den Betrag für überhöht; der erstinstanzliche Richter erlässt ein Remittitur zur Reduzierung auf 500.000 $ und bietet dem Kläger die Wahl, die Reduktion anzunehmen oder einen neuen Prozess über den Schaden zu führen.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Remittitur missbräuchlich einsetzen, um Kläger ohne hinreichende richterliche Prüfung zu ungünstigen Vergleichen zu zwingen, oder es in Fällen anwenden, in denen gesetzliche Deckelungen, verfassungsrechtliche Schranken oder Zuständigkeitsregeln eine Reduktion verbieten.

Konsequenz

Konsequenz
Nimmt der Kläger das Remittitur an, wird die reduzierte Summe endgültig und der Rechtsstreit beendet; lehnt er ab, folgt in der Regel ein neuer Prozess über die Schadenshöhe (oder die Berufungsreduktion wird aufgehoben), mit entsprechendem Zeit‑ und Kostenaufwand.

Umkehrung

Umkehrung
Das Gegenstück ist die Additur, bei der ein Gericht unzureichende Beträge erhöht; alternativ könnte ein Berufungsgericht einen vollständigen neuen Prozess anordnen anstatt eines Remittitur.

Abgrenzung

Abgrenzung
Verfügbarkeit und Umfang variieren je nach Zuständigkeit: Manche Gerichte beschränken oder verbieten Remittitur; es ist grundsätzlich zivilrechtlich (nicht strafrechtlich) und gesetzliche oder verfassungsrechtliche Grenzen können die zulässige Reduktion beschränken.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung besteht zwischen Remittitur und der Aufhebung des Urteils (Vacatur): Beide befassen sich mit problematischen Entschädigungen, doch sucht Remittitur eine vorgeschlagene oder ausgehandelte Reduktion zwecks Erhaltung des Urteils, während Vacatur das Urteil aufhebt und häufig zu einem Neubeginn führt.

Synthese

Synthese
Remittitur ist ein richterliches Mittel zur Reduzierung eines überhöhten Geldurteils durch Angebot einer geringeren Summe als Alternative zum Neubeginn, mit dem Ziel, Übermaß zu korrigieren und die Endgültigkeit zu wahren, sofern die Annahme erfolgt und die zuständigkeitsspezifischen Beschränkungen eingehalten werden.