Definition
Die Befugnis eines Gerichts, jedwede Klage gegen einen Beklagten zu verhandeln, unabhängig davon, ob die Ansprüche aus den Kontakten des Beklagten zum Forum herrühren, üblicherweise weil der Beklagte im Forum ansässig oder dort quasi „zu Hause“ ist.

Prinzip

Prinzip
Allgemeine Zuständigkeit besteht, wenn die Verbindungen des Beklagten zum Forum so andauernd und systematisch sind oder der Beklagte dort seinen Wohnsitz hat, dass das Forum über beliebige Klagegründe gegen ihn entscheiden darf; sie unterscheidet sich von der spezifischen Zuständigkeit, die eine Verbindung zwischen Kontakten und Anspruch erfordert.

Demonstration

Demonstration
Eine Gesellschaft, die in einem Staat eingetragen ist oder dort ihren Verwaltungssitz hat, unterliegt in der Regel den Gerichten dieses Staates für sämtliche Klagen (allgemeine Zuständigkeit); auch eine natürliche Person mit Wohnsitz im Staat unterliegt der allgemeinen Zuständigkeit für alle zivilrechtlichen Ansprüche.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Die Behauptung allgemeiner Zuständigkeit gegenüber einem auswärtigen Beklagten allein aufgrund einer einzelnen erheblichen Transaktion oder vereinzelter Verkäufe, statt auf der erforderlichen dauerhaften, weitreichenden Präsenz oder dem Wohnsitz zu beruhen.

Konsequenz

Konsequenz
Besteht allgemeine Zuständigkeit, kann das Forum über beliebige Ansprüche gegen den Beklagten urteilen; solche Urteile sind bindend und gegen den Beklagten durchsetzbar und es bedarf keiner spezifischen Verbindung zwischen Anspruch und Forumkontakten.

Umkehrung

Umkehrung
Das Gegenstück ist die spezifische Zuständigkeit, bei der ein Gericht nur solche Streitigkeiten entscheiden kann, die aus den Kontakten des Beklagten zum Forum erwachsen oder damit in Zusammenhang stehen; eine Umkehrung würde die Befugnis des Forums trotz Wohnsitz oder enger Verbindungen unzulässig beschränken.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt für die Macht der Gerichte über Beklagte, die im Forum faktisch „zu Hause“ sind; sie erstreckt sich nicht auf Beklagte mit lediglich sporadischen oder isolierten Kontakten und ersetzt nicht die sachliche Zuständigkeit oder Anforderungen an den Gerichtsstand.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Diskutiert wird, was „zu Hause“ bedeutet (Sitz, Ort der Eintragung, Hauptniederlassung) und ob moderne digitale oder punktuelle Geschäftstätigkeit die allgemeine Zuständigkeit über die traditionellen, auf Wohnsitz basierenden Regeln hinaus ausdehnen sollte.

Synthese

Synthese
Die Allgemeine Zuständigkeit ist die umfassende Form der gerichtlichen Befugnis, die es einem Forum erlaubt, jedwede Klage gegen einen Beklagten zu verhandeln, wenn dieser aufgrund seines Wohnsitzes oder andauernder, systematischer Kontakte faktisch „zu Hause“ im Forum ist.