Definition
Eine Variante der vergleichenden Fahrlässigkeit, bei der ein Kläger Schadensersatz in Höhe der Gesamtschäden abzüglich seines eigenen Verschuldensprozentsatzes geltend machen kann, unabhängig davon, wie hoch dieser Prozentsatz ist — selbst bei 99 % Klägerverschulden.
Prinzip
Prinzip
Die Erstattung entspricht den Gesamtschäden multipliziert mit dem Prozentsatz des Verschuldens des Beklagten; es gibt keine Schwelle, ab der der Kläger von der Erstattung ausgeschlossen ist, sodass jede nicht null ausgefallene Beklagtenverschuldung eine Erstattung bewirkt.
Demonstration
Demonstration
Wenn ein Kläger 200.000 $ verlangt und zu 90 % verschuldet ist, der Beklagte zu 10 % verschuldet, erhält der Kläger bei reiner vergleichender Fahrlässigkeit 20.000 $ (10 % von 200.000 $).
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Eine Modifizierte-Regel-Jurisdiktion fälschlich als ‚rein‘ zu behandeln — z. B. Erstattungen zu gewähren, wenn das Klägerverschulden einen gesetzlichen Grenzwert (z. B. 50 %) übersteigt — ist eine Fehlanwendung.
Konsequenz
Konsequenz
Die reine Regel stellt sicher, dass Kläger bei jeglicher Beklagtenverschuldung eine Entschädigung erhalten, was den Zugang zu Entschädigungen erhöht, aber zu Fällen führen kann, in denen geringfügig verschuldete Beklagte hohe Beträge zahlen müssen.
Umkehrung
Umkehrung
Das Umgekehrte ist eine Ausschlussregel (kontributive Fahrlässigkeit oder modifizierte Schwellen), die Erstattungen verbietet, sobald das Klägerverschulden einen Grenzwert erreicht, und so kleine Erstattungen in stark klägerverschuldeten Fällen eliminiert.
Abgrenzung
Abgrenzung
Gilt nur in Rechtsordnungen, die die reine Regel übernommen haben; sie ändert nicht die materiellen Voraussetzungen der Fahrlässigkeit (Pflicht, Pflichtverletzung, Kausalität) und kann mit Schadensbegrenzungs- oder Solidaritätsregeln komplex interagieren.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Spannung besteht zwischen reiner vergleichender Fahrlässigkeit und politischen Zielen wie Risikoverteilung oder Abschreckung: Die reine Regel maximiert Klägerentschädigungen, während modifizierte Regeln Klägerverhalten stärker sanktionieren können.
Synthese
Synthese
Reine vergleichende Fahrlässigkeit ist die kompromisslose proportionale Formel: Jede Beklagtenverschuldung führt zu einem Anspruch des Klägers, reduziert um dessen eigenen Verschuldensanteil, wodurch absolute Ausschlüsse zugunsten eines breiteren Zugangs zu teilweiser Entschädigung vermieden werden.