Definition
Die Befugnis, von der ein Dritter vernünftigerweise annimmt, dass sie einem Vertreter zusteht, weil der Auftraggeber entsprechende Äußerungen gemacht oder die Stellung des Vertreters geschaffen hat, sodass der Auftraggeber daran gehindert (estopped) ist, die Befugnis zu leugnen; sie stützt sich auf die Wahrnehmung Dritter, nicht auf eine tatsächliche Delegation.
Prinzip
Prinzip
Scheinbare Vollmacht entsteht, wenn Worte, Verhalten oder Dulden des Auftraggebers eine vernünftige Grundlage dafür schaffen, dass ein Dritter annehmen darf, der Vertreter habe Befugnis; der Auftraggeber wird dadurch in der Leugnung dieser Befugnis beschränkt, um berechtigtes Vertrauen zu schützen.
Demonstration
Demonstration
Ein Unternehmen stellt einem Mitarbeiter Visitenkarten und den Titel „Regional Sales Manager“ aus und stellt ihm Verhandlungsräume zur Verfügung. Ein Lieferant verlässt sich vernünftigerweise auf diese Darstellung, um ein Geschäft abzuschließen; das Unternehmen kann wegen scheinbarer Vollmacht gebunden sein.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Sich auf vom Vertreter allein gestellte Angaben (z. B. gefälschte Qualifikationen oder unbefugte Titelnutzung) zu stützen, ohne dass eine äußerliche Darstellung des Auftraggebers vorliegt; oder scheinbare Vollmacht zu behaupten, obwohl das Vertrauen des Dritten unvernünftig war.
Konsequenz
Konsequenz
Scheinbare Vollmacht kann den Auftraggeber an Handlungen des Vertreters binden, wenn Dritte vernünftigerweise auf die Darstellungen des Auftraggebers vertrauen; sie fördert Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, kann aber Auftraggeber an nicht ausdrücklich genehmigte Handlungen binden.
Umkehrung
Umkehrung
Demgegenüber beruht tatsächliche Vollmacht auf der direkten Erteilung von Befugnissen durch den Auftraggeber; liegt keine tragfähige Darstellung des Auftraggebers gegenüber Dritten vor, besteht keine scheinbare Vollmacht und der Auftraggeber ist nicht gebunden.
Abgrenzung
Abgrenzung
Erfordert ein vom Auftraggeber hervorgebrachtes Erscheinungsbild von Befugnis; sie kann nicht allein durch die Angaben des Vertreters begründet werden und greift in der Regel nicht, wenn der Dritte über Beschränkungen informiert war oder das Vertrauen unvernünftig war.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Scheinbare Vollmacht steht in Spannung zu Genehmigung (Ratifikation) und tatsächlicher Vollmacht: Scheinbare Vollmacht schützt das berechtigte Vertrauen Dritter ohne tatsächliche Delegation, während Ratifikation einen Mangel an vorhergehender Befugnis nachträglich beseitigt.
Synthese
Synthese
Scheinbare Vollmacht ist die durch den Auftraggeber geschaffene Erscheinung, dass ein Vertreter handeln kann: Sie schützt vernünftiges Vertrauen Dritter aufgrund von Darstellungen oder Verhalten des Auftraggebers und begründet ein Estoppel, das den Auftraggeber binden kann, wenn tatsächliche Vollmacht fehlt.