Definition
Die natürliche oder juristische Person, die einen Vertreter ermächtigt, in ihrem Namen gegenüber Dritten zu handeln; der Auftraggeber bestimmt den Umfang der Vertretungsmacht und kann für vom Vertreter innerhalb dieser Macht vorgenommenen Handlungen gebunden sein, während er Pflichten gegenüber dem Vertreter und gegebenenfalls Dritten trägt.
Prinzip
Prinzip
Ein Auftragsverhältnis entsteht, wenn der Auftraggeber dem Vertreter gegenüber seine Absicht bekundet, Befugnisse zu übertragen, oder sonst eine rechtliche Situation schafft, sodass die Handlungen des Vertreters dem Auftraggeber zugerechnet werden.
Demonstration
Demonstration
Ein Grundstückseigentümer schließt einen Maklervertrag, der dem Makler die Befugnis gibt, Kaufangebote zu verhandeln und anzunehmen. Der Makler schließt innerhalb dieser Befugnis einen Kaufvertrag ab, und der Eigentümer (Auftraggeber) ist an diesen Vertrag gebunden.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Jede zahlende oder bezahlte Person automatisch als Auftraggeber zu behandeln; oder den Auftraggeber für eine Handlung des Vertreters verantwortlich zu machen, obwohl diesem weder tatsächliche noch scheinbare Vertretungsmacht zustanden und der Auftraggeber die Handlung nicht genehmigt hat.
Konsequenz
Konsequenz
Ist die Rolle richtig begründet, haftet der Auftraggeber für Handlungen des Vertreters innerhalb der Befugnis; er erhält außerdem Rechte zur Durchsetzung der Pflichten des Vertreters, zur Widerrufung von Befugnissen und zum Schadensersatz bei Pflichtverletzungen des Vertreters.
Umkehrung
Umkehrung
Die Umkehrung hebt den Vertreter als handelnde Person hervor: Handelt der Vertreter ohne übertragene Befugnis persönlich, so haftet primär der Vertreter gegenüber Dritten vertraglich und deliktisch.
Abgrenzung
Abgrenzung
Umfasst die Übertragung von Vertretungsbefugnissen; ausgeschlossen sind Beziehungen ohne Befugnisübertragung (bestimmte Arbeitsverhältnisse ohne Vertretung), Treuhandverhältnisse mit abweichenden gesetzlichen Regeln und Handlungen außerhalb der erteilten Befugnis, sofern keine Genehmigung vorliegt.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Der Auftraggeber wird leicht mit Arbeitgeber, Treuhänder oder Begünstigtem verwechselt; die Spannung liegt zwischen einer arbeitgeberbedingten Haftung für Arbeitnehmerhandeln und der auf Vertretung beruhenden vertraglichen Haftung des Auftraggebers.
Synthese
Synthese
Der Auftraggeber ist der Urheber der delegierten Rechtsmacht: Durch die Erteilung von Befugnissen und die entsprechende Willensbekundung macht er bestimmte Handlungen eines anderen rechtlich zu seinen eigenen, behält aber die Kontrolle über Umfang und Widerruf der Delegation.