Definition
Eine vertragliche Bestimmung, die festlegt, welche prozessualen, administrativen oder streitbezogenen Kosten (außer oder zusätzlich zu Anwaltsgebühren) von einer Partei erstattet werden können, wie Gerichtskosten, Schiedsverfahrenskosten, Gutachterhonorare und erstattungsfähige Verfahrenskosten.
Prinzip
Prinzip
Regelt die Verantwortung für nichtanwaltliche Rechtsauslagen zur Klarstellung, wer die prozessualen und nebenläufigen Kosten der Streitbeilegung trägt, und verringert Unsicherheit über erstattungsfähige Aufwendungen.
Demonstration
Demonstration
Ein Liefervertrag enthält eine Kostenklausel, wonach die unterlegene Partei in einem Schiedsverfahren die Einreichungsgebühren, Schiedsrichtergebühren und die angemessenen Gebühren eines vom Schiedsrichter bestellten Gutachters zusätzlich zu eventuell zugesprochenen Schadensersatzbeträgen zu tragen hat.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Versuch, gewöhnliche Geschäftsausgaben, interne Gemeinkosten oder folgeschädliche Betriebsverluste als erstattungsfähige 'Kosten' unter einer Kostenklausel zu klassifizieren, wenn die Klausel solche Punkte nicht ausdrücklich einschließt oder das Recht den Anspruch beschränkt.
Konsequenz
Konsequenz
Ermöglicht eine vorhersehbare Verteilung prozessualer Auslagen, kann schwache Ansprüche abschrecken, wenn die Kostenverlagerung erheblich ist, und hilft den Parteien, das Prozessrisiko sachgerecht zu bewerten.
Umkehrung
Umkehrung
Eine vertragliche Regelung, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt, oder eine gesetzliche Beschränkung erstattungsfähiger Kosten, die die Parteien zwingt, prozessuale Auslagen unabhängig vom Ausgang selbst zu tragen.
Abgrenzung
Abgrenzung
Umfasst nicht automatisch Anwaltsgebühren (sofern nicht ausdrücklich genannt), punitive damages oder Betriebsschäden; die Erstattungsfähigkeit hängt von der Formulierung, dem geltenden Recht und der Angemessenheit der geltend gemachten Kosten ab.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Steht in engem Zusammenhang mit Anwaltsgebührenklauseln und Haftungsklauseln; häufig entstehen Streitigkeiten darüber, ob ein konkreter Aufwand eine erstattungsfähige 'Kosten' oder eine ausgeschlossene Betriebsausgabe darstellt.
Synthese
Synthese
Die Kostenklausel legt fest, welche prozessualen und nebenläufigen Auslagen bei Streitbeilegung erstattungsfähig sind und gestaltet damit die ökonomischen Rahmenbedingungen von Rechtsstreitigkeiten, wobei ihre Wirkung von präziser Formulierung und rechtlichen Schranken abhängt.