Definition
Das Erwirken der Zustimmung zu einem Vertrag durch unrechtmäßige Drohungen oder Druckmittel, die das Opfer seiner freien und freiwilligen Wahl berauben; Nötigung macht die resultierende Verpflichtung anfechtbar, weil die Zustimmung nicht wirklich freiwillig war.

Prinzip

Prinzip
Gültige vertragliche Zustimmung erfordert Freiheit von unzulässiger Zwangseinwirkung; wenn eine Partei durch Androhung rechtswidriger Gewalt, wirtschaftliche Vernichtung mittels unlauteren Mitteln oder andere zwanghafte Handlungen Zustimmung erzwingt, ist die Willensbildung beeinträchtigt und das Recht gewährt Rücktritts- oder Durchsetzungsverweigerungsrechte.

Demonstration

Demonstration
Beispielszenario: Ein Lieferant droht, vertrauliche Informationen über einen Käufer öffentlich zu machen, sofern der Käufer nicht sofort einen nachteiligen Liefervertrag unterschreibt; wenn die Drohung rechtswidrig ist und dem Käufer keine vernünftige Alternative lässt, kann der Käufer den Vertrag später wegen Nötigung anfechten.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Hartes Verhandeln, legitimer kommerzieller Druck oder das Androhen der Ausübung eines rechtmäßigen Vertragsrechts fälschlich als Nötigung zu bezeichnen; nicht jeder starke Verhandlungsdruck ist juristisch Nötigung.

Konsequenz

Konsequenz
Ist Nötigung nachgewiesen, kann die gedrängte Partei den Vertrag anfechten, Rückabwicklung verlangen und in manchen Systemen Schadenersatz fordern; die zwingende Partei verliert möglicherweise Schutz als gutgläubiger Akteur und ist equitablen Sanktionen ausgesetzt.

Umkehrung

Umkehrung
Im Gegensatz dazu ist eine freiwillige Entscheidung unter erlaubter Überzeugung, sorgfältiger Verhandlung oder vorhersehbarem wirtschaftlichen Druck ohne Rechtswidrigkeit keine Nötigung; gewöhnlicher Marktdruck hebt die Wirksamkeit der Zustimmung nicht automatisch auf.

Abgrenzung

Abgrenzung
Erfasst körperliche Drohungen, rechtswidrige Drohungen gegen Person oder Eigentum und bestimmte Formen wirtschaftlicher Nötigung, sofern der Zwang rechtswidrig ist und keine vernünftige Alternative bleibt; schließt gewöhnliches hartes Geschäftsgebaren, rechtmäßige Drohungen und übliche Überredungstaktiken aus.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannungen bestehen zu ungebührlicher Einflussnahme und zur Unzumutbarkeit (Unconscionability): Nötigung fokussiert auf ausdrückliche Zwangsdrohungen, Einflussnahme auf Beeinflussung in abhängigen Beziehungen, Unzumutbarkeit auf materielle Unbilligkeit und prozedurale Mängel; Sachverhalte können Überschneidungen aufweisen.

Synthese

Synthese
Nötigung im Vertragsrecht entkräftet durch unrechtmäßige Drohungen erlangte Zustimmung, indem sie der Betroffenen die Möglichkeit gibt, den Vertrag zu vermeiden und Wiedergutmachung zu verlangen, und so die Forderung nach freier Willensbildung schützt.