Definition
Eine detaillierte Aufstellung, die nach einem Prozess eingereicht wird und erstattungsfähige Gerichtskosten, Auslagen und steuerbare Aufwendungen einer Partei auflistet und deren Erstattung von der Gegenpartei gemäß den anwendbaren Regeln verlangt.

Prinzip

Prinzip
Verfahrensrechtliche Vorschriften oder Gesetze ermöglichen es obsiegenden beziehungsweise berechtigten Parteien, bestimmte Kostenkategorien zu erstatten, sofern sie identifiziert, belegt und fristgerecht geltend gemacht werden; die Erstattungsfähigkeit wird vom Gericht auf Zulässigkeit und Angemessenheit geprüft.

Demonstration

Demonstration
Nach einem gewonnenen Zivilprozess reicht der obsiegende Beklagte eine Kostenaufstellung ein, in der Gerichtsgebühren, Zustellkosten, Gebühren des Gerichtsstenografen, Reiseaufwendungen eines Sachverständigen und weitere erstattungsfähige Posten aufgeführt und mit Belegen versehen werden, unter Beachtung des vorgeschriebenen Formulars und der Frist.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Nicht erstattungsfähige Auslagen (z. B. allgemeine Verwaltungskosten, vom Mandanten gezahlte Vorschüsse) anführen, Beträge ohne Belege aufblähen oder die Aufstellung verspätet einreichen; oder Kosten beanspruchen, die gesetzlich oder örtlich ausgeschlossen sind.

Konsequenz

Konsequenz
Eine genehmigte Kostenaufstellung führt zu einer Anordnung oder einem Urteil, wonach die Gegenpartei die aufgeführten Posten zu erstatten hat, wodurch der Nettoaufwand des Gewinners sinkt und sich Anreize für Berufung und Vergleich verändern.

Umkehrung

Umkehrung
Die Zurückweisung der Kostenaufstellung oder die Zuerkennung von Kosten an die Gegenseite kehrt die erwartete finanzielle Entlastung um und kann die Nettobelastung der obsiegenden oder verteidigenden Partei erhöhen.

Abgrenzung

Abgrenzung
Bezieht sich nur auf aufgeführte, erstattungsfähige Prozesskosten nach verfahrensrechtlichen oder gesetzlichen Vorgaben; schließt Anwaltsgebühren aus, es sei denn, ein Gesetz oder Vertrag erlaubt deren Erstattung, sowie persönliche oder betriebliche Gemeinkosten ohne Fallbezug.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Es besteht Spannung zwischen den über eine Kostenaufstellung erstattungsfähigen 'Kosten' und weiter gefassten Konzepten wie Schadensersatz oder Anwaltsvergütung; 'Kosten' sind enge Verfahrenspositionen mit strikteren Anspruchs- und Nachweisanforderungen.

Synthese

Synthese
Die Kostenaufstellung ist das nachgerichtliche Instrument zur Katalogisierung und Durchsetzung des Anspruchs auf Erstattung bestimmter Prozessaufwendungen, gesteuert durch Verfahrensregeln, die die erstattungsfähigen Posten und deren Nachweis regeln.