Definition
Eine Klage, die von einer Partei gegen eine Mitpartei derselben Verfahrensseite erhoben wird — typischerweise ein Beklagter gegen einen Mitanbeklagten oder ein Kläger gegen einen Mitkläger — und die aus derselben Transaktion oder demselben Sachverhalt wie die ursprüngliche Klage entsteht.

Prinzip

Prinzip
Streitigkeiten zwischen Mitparteien innerhalb des gleichen Verfahrens zu lösen, sofern diese hinreichend mit der Hauptsache zusammenhängen, um Effizienz und vollständige Entscheidung interner Haftungsfragen zu fördern.

Demonstration

Demonstration
In einem Mehrbeklagten-Deliktsverfahren erhebt Beklagter A eine Querverklage gegen Beklagten B und verlangt Ausgleich für Schäden, die A zahlen müsste, weil B angeblich das Unglück verursacht hat; die Querverklage wird im selben Verfahren behandelt.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Eine Querverklage gegen Nicht-Parteien oder für vollständig nicht zusammenhängende Ansprüche zu verwenden oder so die Beitrittsregeln für Parteien zu umgehen, die gesondert hinzuzuziehen wären.

Konsequenz

Konsequenz
Ermöglicht dem Gericht, Haftung zwischen Mitparteien in einem Verfahren zuzuordnen, kann die Beweisaufnahme je nach Überschneidung vereinfachen oder verkomplizieren und beeinflusst Vergleichsverhandlungen unter den Parteien.

Umkehrung

Umkehrung
Unterscheidet sich von der Widerklage (Beklagter gegen Kläger) und der Haftungsklagedritter (Drittbeteiligung); das Gegenstück wäre eine getrennte, selbständige Klage zwischen denselben Parteien.

Abgrenzung

Abgrenzung
Beschränkt auf Ansprüche zwischen bestehenden Mitparteien, die aus derselben Transaktion oder demselben Ereignis resultieren; manche Rechtsordnungen beschränken die Zulässigkeit oder legen einen Sachzusammenhangstest an.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Überlappt mit der Einbeziehung Dritter und der fakultativen Streitgenossenschaft — die Querverklage verbleibt bei bestehenden Parteien, während das Einbringen Dritter Außenstehende einschließt; Verwirrung entsteht bei Einbeziehung von Versicherern.

Synthese

Synthese
Die Querverklage ist das prozessuale Mittel, mit dem Mitparteien ihre gegenseitigen Haftungsfragen, die mit der Hauptsache verbunden sind, in einem Verfahren klären und so Effizienz mit prozessualen Begrenzungen verbinden.