Definition
Ein Kernbestandteil der Treuepflicht, der den Treuhänder verpflichtet, seine persönlichen Interessen nicht über die des Begünstigten zu stellen, Interessenkonflikte zu vermeiden, unberechtigte Eigengeschäfte zu unterlassen und wesentliche Konflikte offenzulegen.

Prinzip

Prinzip
Die Vorrangstellung der Interessen des Begünstigten sichern: Der Treuhänder darf das Vertrauensverhältnis nicht zum eigenen Vorteil ausnutzen oder unoffen gelegte konkurrierende Interessen Entscheidungen beeinflussen lassen.

Demonstration

Demonstration
Ein Vorstand, dem eine Geschäftschance angeboten wird, muss diese der Gesellschaft eröffnen und darf sie nicht ohne Offenlegung und Zustimmung in ein persönliches Unternehmen umlenken; bei relevantem Eigeninteresse ist Offenlegung und gegebenenfalls Enthaltung geboten.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Loyalität mit blinder Gefolgschaft des Begünstigten verwechseln, selbst wenn Weisungen rechtswidrig sind, oder berechtigte Vergütung für legitime Leistungen unter dem Vorwand der Loyalität verweigern.

Konsequenz

Konsequenz
Die Durchsetzung der Loyalitätspflicht verhindert die Abzweigung von Gesellschafts- oder Treuhandchancen, erhält Vermögenswerte für Begünstigte und begründet Rechtsbehelfe (Herausgabe, Rückabwicklung, konstruktiver Trust) bei Verletzung.

Umkehrung

Umkehrung
Das Gegenteil ist Eigennutz, wenn der Treuhänder Chancen oder Vorteile ohne Offenlegung und Zustimmung für sich selbst nutzt und so Vertrauen in Ausbeutung verwandelt.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt für Entscheidungen und Chancen im Rahmen des Treuhandverhältnisses; zwingt den Treuhänder nicht, persönliche Interessen ohne Bezug zur Beziehung zu opfern oder gegen übergeordnete gesetzliche Pflichten zu handeln.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zwischen Loyalität, Autonomie und angemessener Vergütung entsteht, wenn Treuhänder Doppelrollen innehaben oder bezahlt werden; die Abgrenzung zulässiger persönlicher Interessen von unzulässigen Konflikten erfordert Prüfung der Wesentlichkeit und Zustimmung.

Synthese

Synthese
Die Pflicht zur Loyalität verpflichtet den Treuhänder zur ausschließlichen Treue gegenüber den Interessen des Begünstigten in den Angelegenheiten des Verhältnisses und wird durch Offenlegungspflichten und billige Rechtsbehelfe gegen Eigennutz durchgesetzt.