Definition
Eine rechtliche Vermutung, dass eine Person von einer Tatsache Kenntnis hat, weil diese Tatsache in öffentlichen Registern, Eintragungssystemen oder auf andere Weise auffindbar war, die das Recht als ausreichende Mitteilung ansieht, auch wenn die Person sie nicht tatsächlich kannte.
Prinzip
Prinzip
Eintragungs- und Registerpflichten belasten interessierte Dritte mit den in diesen Unterlagen enthaltenen Informationen und verpflichten nachfolgende Erwerber zur Prüfung des öffentlichen Registers, wodurch vorhersehbare Prioritätsregeln möglich werden.
Demonstration
Demonstration
Eine Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen; ein späterer Erwerber, der die Unterlagen nicht prüft, gilt dennoch als mit der Belastung konstruktiv bekannt und nimmt das Grundstück gegebenenfalls mit der Belastung.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Das Fehlen konstruktiver Kenntnis zu behaupten, obwohl der Eintrag öffentlich zugänglich und richtig indexiert war, oder konstruktive Kenntnis anzuwenden, obwohl das Register unzugänglich oder Unterlagen absichtlich verborgen waren.
Konsequenz
Konsequenz
Konstruktive Kenntnis widerlegt Unkenntnisbehauptungen für Prioritätszwecke und fördert Sorgfalt bei Titelsuchen, wodurch verdeckte Belastungen bei Übertragungen verringert werden.
Umkehrung
Umkehrung
Wurde ein relevantes Recht nicht eingetragen oder war der Eintrag nicht zumutbar auffindbar, greift die konstruktive Kenntnis nicht; tatsächliche oder inquiry-Kenntnis können jedoch separat relevant sein.
Abgrenzung
Abgrenzung
Hängt von gesetzlichen Regelungen und der Beschaffenheit öffentlicher Register ab; schließt nicht automatisch private oder nicht eingetragene Rechte ein und kann durch Verfahrensmängel bei Eintragung oder Indexierung begrenzt sein.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Unterscheidet sich von tatsächlicher Kenntnis (direktes Wissen) und inquiry-Kenntnis (Pflicht zur Untersuchung); die strenge Anwendung konstruktiver Kenntnis variiert zwischen Rechtsordnungen.
Synthese
Synthese
Konstruktive Kenntnis ist die rechtliche Fiktion, dass öffentlich zugängliche Registrierungsinformationen Dritten zugerechnet werden, wodurch die Prüfpflichten der Erwerber mit dem Registersystem verknüpft und Prioritäten festgelegt werden.