Definition
Eine deliktsrechtliche Lehre, nach der der Schädiger für das volle Ausmaß der Verletzungen eines Klägers haftet, auch wenn diese Verletzungen aufgrund einer vorbestehenden körperlichen oder psychischen Verwundbarkeit unerwartet schwer sind; der Schädiger muss den Kläger so nehmen, wie er ihn antrifft.

Prinzip

Prinzip
Wer verantwortlich ist, haftet für alle Folgen, wenn seine rechtswidrige Handlung wesentlich zur Schädigung beigetragen hat; eine vorbestehende Zerbrechlichkeit mindert nicht die Pflicht des Schädigers zur Schadensersatzzahlung.

Demonstration

Demonstration
Ein Autofahrer fährt einem Radfahrer hinten auf; der Radfahrer hat eine unerkannte Knochenerkrankung und erleidet einen weitaus schwereren Bruch als eine durchschnittliche Person — der Fahrer bleibt für den gesamten Schaden haftbar.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Die Regel anzuwenden, um vollständige Haftung zu behaupten, obwohl der vorbestehende Zustand des Klägers die alleinige Ursache war und die Handlung des Beklagten nur eine vernachlässigbare oder nicht zusammenhängende Rolle spielte.

Konsequenz

Konsequenz
Verletzte mit erhöhter Verwundbarkeit erhalten vollständigen Ersatz für durch fremdes Fehlverhalten verursachte Schäden, wodurch ausweichende Haftungsbehauptungen wegen der Fragilität des Klägers verhindert werden.

Umkehrung

Umkehrung
Den Kläger so zu behandeln, als hätte er normale Widerstandsfähigkeit, und die Entschädigung zu mindern, weil eine „durchschnittliche“ Person nicht so schwer verletzt worden wäre; diese Umkehr verschiebt die Last auf das verletzte Parteimitglied.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt in Fällen von Fahrlässigkeit und vorsätzlichen Delikten, wenn das Verhalten des Schädigers rechtlich ursächlich ist; sie macht jedoch völlig unabhängige Erkrankungen nicht zu vom Schädiger verursachten Schäden und greift nicht bei fehlender Kausalität.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung besteht zwischen dieser Regel und der Lehre der rechtserheblichen Kausalität (proximate cause), die die Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt; Gerichte fragen danach, ob die Art des Schadens aus der Handlung hervorging, auch wenn das Ausmaß unvorhersehbar war.

Synthese

Synthese
Die Regel des ‚dünnen Schädels‘ verbindet Kausalität und Haftung: Sobald ein rechtswidriges Verhalten maßgeblich zur Verletzung beigetragen hat, trägt der Schädiger die volle Verantwortung für das tatsächliche Ergebnis einschließlich durch vorbestehende Verletzlichkeit verstärkter Schäden.