Definition
Eine deliktische Klage eines Beklagten gegen eine frühere Zivilklage, die ohne wahrscheinliche Ursache eingeleitet oder fortgeführt wurde, mit böswilliger Absicht oder unzulässigem Zweck und zu Gunsten des Beklagten beendet wurde und diesem dadurch Schaden zufügte.

Prinzip

Prinzip
Die Lehre schützt vor dem Missbrauch gerichtlicher Verfahren als Instrument der Belästigung, indem sie verlangt, mangelnde wahrscheinliche Ursache, böswillige Absicht und eine für den Beklagten günstige Beendigung nachzuweisen, bevor eine Entschädigung gewährt wird.

Demonstration

Demonstration
Ein Gläubiger verklagt wiederholt einen Schuldner mit offensichtlich unbegründeten Ansprüchen, um Zahlungen zu erzwingen; nachdem ein Gericht die Klagen abgewiesen und zugunsten des Schuldners entschieden hat, klagt der Schuldner wegen böswilliger Prozessführung und behauptet das Fehlen wahrscheinlicher Ursache und das Ziel der Schädigung.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Jede unterlegene, aber nicht offensichtlich unbegründete Klage als böswillig zu bezeichnen; ein Prozessverlust allein zeigt keine Böswilligkeit, wenn die ursprüngliche Klage hinreichende Gründe hatte.

Konsequenz

Konsequenz
Erfolgreiche Ansprüche können Erstattung von Prozesskosten, Entschädigung für Ruf- und immaterielle Schäden und ggf. Strafschadensersatz zur Folge haben; die Regelung wirkt präventiv gegen missbräuchliche Prozesse und kann berufsrechtliche Sanktionen gegen den klagenden Anwalt nach sich ziehen.

Umkehrung

Umkehrung
Eine rechtmäßig eingeleitete Klage mit wahrscheinlicher Ursache und berechtigtem Zweck begründet keine böswillige Prozessführung, auch wenn sie letztlich unterliegt.

Abgrenzung

Abgrenzung
Setzt in der Regel eine günstige Beendigung, fehlende wahrscheinliche Ursache und Böswilligkeit voraus; umfasst nicht wohlbegründete oder privilegierte Verfahren und kann durch Immunitäten von Staatsanwälten oder Zeugen eingeschränkt sein.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Steht nahe beim Prozessmissbrauch, ist aber abzugrenzen: Böswillige Prozessführung richtet sich gegen die rechtswidrige Einleitung eines Prozesses, Prozessmissbrauch gegen die missbräuchliche Verwendung nach Einleitung; Überschneidungen entstehen, wenn beides zugleich vorliegt.

Synthese

Synthese
Böswillige Prozessführung ist das Rechtsmittel gegen die rechtswidrige Einleitung zivilrechtlicher Verfahren: Wenn ein früheres Verfahren zu Gunsten des Beklagten endete und ohne wahrscheinliche Ursache sowie mit unzulässigem Motiv erhoben wurde, kann der Geschädigte Schadensersatz verlangen.