Definition
Ein deliktischer Zivilanspruch, bei dem das extreme und empörende Verhalten des Beklagten, das vorsätzlich oder in rücksichtsloser Gleichgültigkeit begangen wurde, dem Kläger schwere seelische Leiden zufügt.
Prinzip
Prinzip
Haftung setzt objektiv empörendes Verhalten, subjektive Vorsatz- oder rücksichtlose Handlungsweise, Kausalität zwischen Verhalten und Leid sowie schwere psychische Schädigung voraus; der Maßstab verhindert triviale Ansprüche und schützt vor schwerem Missbrauch.
Demonstration
Demonstration
Ein Arbeitgeber erfindet und verbreitet vorsätzlich eine falsche Behauptung, der Mitarbeiter habe ein abscheuliches Verbrechen begangen; dadurch erleidet der Mitarbeiter akute Demütigung, Panikattacken und klinisch relevante psychische Schäden.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Die Anwendung des Anspruchs auf alltägliche Beleidigungen, geringfügiges Mobbing, berechtigte arbeitsbezogene Kritik oder allgemeines Unbehagen ohne die erforderliche Schwere und Empörung.
Konsequenz
Konsequenz
Erfolgreiche Klagen können Schadensersatz für psychische Verletzungen und damit verbundene Behandlungskosten sowie in manchen Fällen punitive Schäden bei böswilligem Verhalten zur Folge haben; der Anspruch drückt auch gesellschaftliche Missbilligung aus.
Umkehrung
Umkehrung
Erfolgt der gleiche Schaden aus Fahrlässigkeit statt aus vorsätzlichem oder rücksichtlosem Verhalten, liegt kein IIED vor; stattdessen kann ein fahrlässigkeitsbasierter Anspruch mit anderen Elementen greifen.
Abgrenzung
Abgrenzung
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Rechtsordnung — einige verlangen körperliche Manifestationen der Belastung oder eindeutigen Nachweis der Schwere; bei öffentlichen Personen gelten häufig strengere Anforderungen oder der Nachweis tatsächlicher Böswilligkeit.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Spannung besteht zwischen IIED und verwandten Ansprüchen wie übler Nachrede, Verletzung der Privatsphäre und Fahrlässigkeit: ähnliche Sachverhalte können mehrere Ansprüche begründen, IIED verlangt jedoch zusätzlich vorsätzliches oder rücksichtsloses Verhalten mit schwerer Folge.
Synthese
Synthese
Vorsätzliche Zufügung seelischen Leids ist das zivilrechtliche Instrument zur Sanktionierung extremen, vorsätzlichen oder rücksichtslosen Verhaltens, das objektiv empörend ist und kausal schwere psychische Schäden verursacht, die über gewöhnliche Kränkungen hinausgehen.