Definition
Ein Privatsphären-Delikt, das entsteht, wenn ein Beklagter wahre private Informationen über einen Kläger öffentlich macht, die kein legitimes öffentliches Interesse betreffen und deren Offenlegung für eine vernünftige Person höchst beleidigend wäre und Demütigung oder seelisches Leid verursacht.
Prinzip
Prinzip
Schutz der informatorischen Autonomie des Einzelnen, indem die weite Verbreitung intimer Tatsachen ohne Einwilligung oder überwiegendes öffentliches Interesse verhindert wird; maßgeblich sind die Art der Information und der Umfang der Verbreitung, nicht die Wahrheit.
Demonstration
Demonstration
Die Veröffentlichung detaillierter, nicht einvernehmlicher Krankengeschichte oder sexueller Informationen über eine Privatperson in einer weit verbreiteten Zeitung oder in einem stark geteilten Online-Beitrag, wobei die Information nicht berichtenswert und höchst beleidigend ist.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Anwendung des Delikts zur Unterdrückung von Berichterstattung über wirklich berichtenswerte Angelegenheiten, öffentliche Register oder Informationen über öffentliche Personen, bei denen das öffentliche Interesse das Privatinteresse überwiegt.
Konsequenz
Konsequenz
Haftung kann Entfernung des veröffentlichten Materials, Schadensersatz für seelischen Schaden zur Folge haben und Verlage sowie Plattformen anspornen, strengere Prüf- und Einwilligungspraktiken einzuführen.
Umkehrung
Umkehrung
Offenlegung ist zulässig, wenn die Information von berechtigtem öffentlichem Interesse ist, bereits öffentlich vorliegt oder einvernehmlich offengelegt wurde; die Umkehr betont den journalistischen und demokratischen Wert bestimmter Offenlegungen.
Abgrenzung
Abgrenzung
Schützt nicht vor Veröffentlichung bereits öffentlicher Angelegenheiten, einvernehmlicher Offenbarungen oder Meinungsäußerungen; es unterscheidet sich von Verleumdung, weil Wahrheit die Haftung nicht entfallen lässt, wenn die übrigen Elemente vorliegen.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Spannung mit dem Verleumdungsrecht (wahre aber private Tatsachen) und mit der Pressefreiheit; die Abgrenzung von Nachrichtenwert und privater Intimität führt häufig zu engen dogmatischen Fragen.
Synthese
Synthese
Die öffentliche Offenlegung privater Tatsachen ist ein doktrinäres Instrument, das das Eindringen massenhafter Verbreitung in das Privatleben begrenzt, indem die nicht einvernehmliche, nicht berichtenswerte Bekanntmachung intimer Wahrheiten klagbar gemacht wird, um Würde und informatorische Autonomie zu schützen.