Definition
Eine Kategorie rufschädigender Äußerungen, die so offensichtlich reputationsschädigend sind, dass das Recht den Schaden ohne Nachweis eines konkreten Vermögensschadens vermutet; häufige Beispiele sind falsche Anschuldigungen wegen Straftaten, schwerwiegenden sexuellen Fehlverhaltens, ansteckender Krankheiten oder beruflicher Inkompetenz.
Prinzip
Prinzip
Fällt eine Aussage in anerkannte per se-Kategorien, muss der Kläger keine besonderen oder vermögensrechtlichen Schäden nachweisen, weil die Rufschädigung vermutet wird; der Umfang dieser Kategorien wird durch das Recht und die Rechtsprechung der jeweiligen Jurisdiktion bestimmt.
Demonstration
Demonstration
Die Veröffentlichung der falschen Behauptung, ein approbierter Chirurg habe Operationen vorsätzlich schlecht durchgeführt, um Profit zu erzielen, würde typischerweise als Verleumdung per se gelten, weil sie die berufliche Eignung angreift.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Jede beleidigende oder peinliche Äußerung als per se zu behandeln oder per se-Kategorien in Jurisdiktionen geltend zu machen, die diese einschränken oder ablehnen, wodurch der Nachweis tatsächlicher Schäden unzulässig umgangen wird.
Konsequenz
Konsequenz
Die Anerkennung als per se beschleunigt den Schadensersatz, indem ein Schaden vermutet wird, erhöht Verhandlungsdruck und kann zu höheren Ansprüchen einschließlich Strafschadensersatz führen, wenn Bosheit nachgewiesen wird.
Umkehrung
Umkehrung
Ist die Aussage wahr, in gutem Glauben geäußert oder als geschützte Meinung zu werten, oder erkennt die Jurisdiktion die behauptete per se-Kategorie nicht an, entfällt die Schadensvermutung und die Klage kann scheitern.
Abgrenzung
Abgrenzung
Gilt nur für Aussagen, die in den eng definierten, anerkannten Kategorien des geltenden Rechts liegen; gilt nicht für mehrdeutige, meinungsbasierte oder rein satirische Äußerungen noch für Jurisdiktionen, die den Schadenseintritt nachweisen lassen.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Spannung zwischen per se und per quod: per se vermutet Schaden, per quod verlangt den Nachweis besonderer Schäden; zusätzlich Spannung mit Meinungsfreiheitsverteidigungen, die die Anwendbarkeit von per se einschränken können.
Synthese
Synthese
Verleumdung per se bezeichnet solche falschen Äußerungen, die derart rufschädigend sind, dass der Schaden vermutet wird; ihr Nutzen ist von der juristischen Definition der Kategorie abhängig und wird durch Wahrheits-, Privileg- und Meinungsverteidigungen ausgeglichen.