Definition
Eine Doktrin, nach der aus dem Verhalten, dem Wissen und den Umständen des Klägers geschlossen wird, dass er ein Risiko bewusst in Kauf genommen hat, was die Ansprüche mindern oder ausschließen kann; sie kann als primäre Annahme (kein gegenüberstehende Pflicht) oder sekundäre Annahme (Einrede ähnlich der Mitverschuldens) wirken, je nach Rechtsordnung.

Prinzip

Prinzip
Entsteht aus objektiven Tatsachen und vernünftigen Schlussfolgerungen über Bewusstsein und freiwillige Exponierung; Gerichte prüfen, ob der Kläger das Risiko kannte, dessen Bedeutung einschätzte und realistische Möglichkeiten zur Vermeidung hatte; die Rechtsfolgen sind unterschiedlich geregelt.

Demonstration

Demonstration
Ein Zuschauer bei einem Baseballspiel steht ungeschützt nahe dem Spielfeld und wird von einem Foulball getroffen; ein Gericht kann eine stillschweigende Risikoübernahme für das offensichtliche, allgemein bekannte Risiko annehmen und so die Haftung mindern oder ausschließen.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Die Annahme allein aus bloßer Anwesenheit oder vager Kenntnis abzuleiten, ohne Belege für tatsächliches Wissen oder freiwillige Zustimmung; die Annahme Minderjährigen, Schutzbefohlenen oder unter Zwang stehenden Personen zuzuschreiben.

Konsequenz

Konsequenz
Kann die Pflicht des Beklagten aufheben (primär) oder die Erstattungsansprüche des Klägers durch Mitverschuldensanrechnung mindern (sekundär); beeinflusst die Verteilung des Risikos und die beim Prozess verfügbaren Einreden.

Umkehrung

Umkehrung
Zeigt die Beweisaufnahme mangelndes Wissen, Unfähigkeit zur Einschätzung des Risikos oder fehlende Wahlmöglichkeit, fällt die abgeleitete Annahme dahin und die Klage des Klägers kann gegen die Pflicht des Beklagten weiterverfolgt werden.

Abgrenzung

Abgrenzung
Beschränkt auf bekannte, eingeschätzte und freiwillig eingegangene Risiken; gilt nicht für versteckte Gefahren, unfreiwillige Expositionen oder dort, wo gesetzliche Schutzvorschriften einen Verzicht untersagen; die primär/sekundär-Unterscheidung ist rechtsordnungsabhängig.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Steht im Spannungsverhältnis zu Mitverschulden, Einwilligung und Verzichtsdoctrinen; überschneidet sich mit ausdrücklicher Risikoübernahme, unterscheidet sich jedoch dadurch, dass die Zustimmung aus Umständen geschlossen wird und nicht aus einem expliziten Akt, und dass sie die Pflicht vollständig aufheben kann.

Synthese

Synthese
Die stillschweigende Risikoübernahme ist eine einzelfallbezogene Schlussfolgerung, dass der Kläger ein bekanntes Risiko durch sein Verhalten freiwillig akzeptiert hat; diese Doktrin verändert Pflicht- und Schadensregeln je nachdem, ob sie als primäre oder sekundäre Annahme wirkt.