Definition
Eine Klausel, durch die eine Partei anerkennt, sich beim Vertragsabschluss nicht auf außerhalb der schriftlichen Vereinbarung gemachte Aussagen, Zusicherungen oder Veranlassungen verlassen zu haben.
Prinzip
Prinzip
Verteilung von Risiko und Beweislast, indem der schriftliche Vertrag zur alleinigen Quelle der zugesagten Verpflichtungen erklärt wird und so Verträge über vorvertragliche Mitteilungen verhindert werden sollen.
Demonstration
Demonstration
In einem Anteilskaufvertrag unterzeichnet der Käufer eine Nichtvertrauen-Klausel, die bestätigt, dass er sich nicht auf mündliche Prognosen des Verkäufers verlassen hat und die im Vertrag enthaltenen Abschlüsse akzeptiert.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Eine solche Klausel zu verwenden, um eine Partei von der Haftung für vorsätzliche Falschangaben oder Betrug zu befreien, oder sie anzuwenden, wo zwingende Schutzvorschriften (Verbraucherschutz, treuhänderische Pflichten) solche Ausschlüsse verbieten.
Konsequenz
Konsequenz
Richtig formuliert schränkt sie Ansprüche wegen vorvertraglicher Erklärungen ein, lenkt Streitigkeiten auf Verletzungen ausdrücklicher vertraglicher Zusicherungen und erhöht die Beweisanforderungen für nachteilige Verlassensansprüche.
Umkehrung
Umkehrung
Fehlt die Klausel oder wird sie für unwirksam erklärt, sind reliance-basierte Ansprüche möglich, wodurch Anspruchsteller Rechtsbehelfe wegen vorvertraglicher Falschangaben geltend machen können.
Abgrenzung
Abgrenzung
Hat die Funktion, das Verlassensrisiko vertraglich zuzuweisen, aber sie beseitigt nicht Ansprüche wegen betrügerischer Falschangaben, vorsätzlicher Verschleierung oder durch zwingendes Recht geschützter Rechte; ihre Durchsetzbarkeit hängt von Klarheit und Billigkeit ab.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Überlappt mit Integrations-, Zusammenschluss- und Gesamtvertragsklauseln; diese betreffen den Ausschluss außervertraglicher Bedingungen, während sich die Nichtvertrauen-Klausel speziell auf die Verlässlichkeit vorvertraglicher Aussagen als Anspruchsgrund bezieht.
Synthese
Synthese
Die Nichtvertrauen-Klausel ist ein vertragliches Mittel, das den schriftlichen Vertrag zur maßgeblichen Urkunde für Verpflichtungen macht, indem sie die Geltendmachung basierend auf früheren Aussagen ausschließt und damit Streitigkeiten auf ausdrückliche vertragliche Rechtsbehelfe konzentriert, unter Vorbehalt von Betrugsausnahmen und zwingendem Recht.