Definition
Eine vertragliche Regelung, die die Parteien verpflichtet oder ermutigt, bestimmte Streitigkeiten zunächst durch Mediation — eine nicht bindende Verhandlung mit Hilfe einer neutralen dritten Person — zu versuchen, bevor sie Klage erheben oder ein Schiedsverfahren einleiten.

Prinzip

Prinzip
Durchsetzung oder Empfehlung gutgläubiger Verhandlungen mit einem neutralen Vermittler, um einvernehmliche Lösungen zu fördern, die Parteiautonomie und Vertraulichkeit zu wahren und Kosten sowie Eskalation zu verringern.

Demonstration

Demonstration
Ein Bauvertrag bestimmt, dass Zahlungsstreitigkeiten zunächst innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung an eine Mediation bei der benannten Institution oder dem benannten Mediator verwiesen werden müssen, bevor ein Schiedsverfahren oder gerichtliches Vorgehen zulässig ist.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Mediation als zwingende Hürde ohne zeitliche oder verfahrensmäßige Begrenzung zu verwenden, wodurch der Zugang zu dringenden gerichtlichen Maßnahmen (z. B. einstweilige Verfügungen) wirksam verzögert wird, oder die Mediationsregeln und das Verfahren zur Auswahl des Mediators nicht zu regeln.

Konsequenz

Konsequenz
Wird die Klausel befolgt, führt dies häufig zu früheren, kostengünstigeren Vergleichen, erhält die Beziehung der Parteien und reduziert die Streitpunkte für eine spätere Entscheidung; Mediationsvereinbarungen sind nur vollstreckbar, wenn sie als Vergleich dokumentiert werden.

Umkehrung

Umkehrung
Eine Klausel, die unmittelbar zu verbindlicher Entscheidung (Schiedsgericht oder staatliches Gericht) übergeht, ohne einen Mediationsschritt vorzusehen, bevorzugt eine sofortige determinate Lösung gegenüber erleichterter Verhandlung.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt nur für die ausdrücklich genannten Streitigkeiten und Parteien und bindet keine Dritten; erzeugt keine bindenden Ergebnisse, es sei denn, die Parteien schließen eine Vergleichsvereinbarung; kann unwirksam sein, wenn das Gesetz nicht verzichtbare Rechte oder dringenden Rechtsschutz vorsieht.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Es besteht eine Spannung zu Schiedsklauseln: Mediation kann Vorausstzung für ein Schiedsverfahren sein (med-arb) oder eigenständig; umstritten ist oft, ob die Mediation obligatorisch oder lediglich empfohlen ist.

Synthese

Synthese
Die Mediationsklausel legt ein strukturiertes, vertrauliches Vermittlungsverfahren als ersten Schritt fest: Sie leitet bestimmte Streitigkeiten in eine geführte Verhandlung zur Streitbeilegung, reduziert das Prozessrisiko und bewahrt zugleich die Möglichkeit der Entscheidung bei Scheitern der Mediation.