Definition
Eine falsche Tatsachenaussage oder ein gleichwertiges Verhalten, das von einer Partei gemacht wird und eine andere Partei zum Vertragsschluss veranlasst; je nach Art (harmlos, fahrlässig oder betrügerisch) begründet dies Rechtsbehelfe wie Rücktritt und/oder Schadensersatz.

Prinzip

Prinzip
Die Haftung hängt von einer Tatsachenfalschheit (nicht bloßer Meinung), der Veranlassung und dem Vertrauen des Anspruchstellers sowie dem Vorsatz bzw. Verschulden des Erklärenden ab; unterschiedliche Schuldgrade bestimmen die möglichen Rechtsfolgen und Schadensersatzansprüche.

Demonstration

Demonstration
Ein Verkäufer sagt einem Käufer, ein Gebrauchtwagen habe keinen Unfall erlebt, obwohl er weiß, dass er nach einem Zusammenstoß repariert wurde. Der Käufer vertraut darauf und kauft; die falsche Angabe begründet einen Anspruch wegen Falschdarstellung.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Werbeaussagen (Puffery), nicht überprüfbare Zukunftsversprechen oder bloße Meinungen als klagefähige Falschdarstellungen zu behandeln; oder die Falschdarstellungsdoktrin anzuwenden, wo eine Gewährleistung oder Risikoübernahme vertraglich geregelt ist.

Konsequenz

Konsequenz
Wird eine Falschdarstellung bewiesen, stehen Rücktritt zur Rückabwicklung und Schadensersatz bei fahrlässiger oder betrügerischer Falschdarstellung zu; bei rein harmloser Falschdarstellung kann Rücktritt möglich und Schadensersatz begrenzt sein.

Umkehrung

Umkehrung
Unterscheidet sich vom Vertragsbruch (Nichterfüllung einer bestehenden Pflicht) und von Betrug bei der Anbahnung; Falschdarstellung kann sowohl unschuldig als auch fahrlässig oder betrügerisch sein und überschneidet sich mit diesen Kategorien.

Abgrenzung

Abgrenzung
Voraussetzung ist eine falsche Aussage über eine gegenwärtige oder bestehende Tatsache (oder gleichwertiges Verhalten), Veranlassung und angemessene Vertrauensstellung; Ausgeschlossen sind Schweigen ohne Offenlegungspflicht, reine Meinungen und Fälle unvernünftigen Vertrauens.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Überlappt und wird oft verwechselt mit Gewährleistungsansprüchen, betrügerischer Anbahnung, Offenlegungspflichten und Werbeaussagen; die Spannungsfrage ist die Abgrenzung von Fakt und Meinung und die Frage, ob die Veranlassung kausal für den Verlust war.

Synthese

Synthese
Vertragliche Falschdarstellung ist eine falsche Tatsachenaussage, die zur Zustimmung veranlasst; ihre rechtliche Relevanz hängt von Schuldgrad und Vertrauen ab und bietet ein Spektrum an Rechtsbehelfen von Rücktritt bis Schadensersatz, abgestuft nach dem Verschulden des Erklärenden und dem erlittenen Schaden.