Definition
Eine Willenserklärung des Anbietenden, unter bestimmten Bedingungen einen Vertrag schließen zu wollen, die mit der Absicht abgegeben wird, bei Annahme durch den Angebotsempfänger verbindlich zu werden und diesem die Annahmemacht verleiht.

Prinzip

Prinzip
Ein Angebot muss hinreichend bestimmt, dem Empfänger zugegangen und als gegenwärtiger Bindungswille erkennbar sein; es kann vor der Annahme widerrufen werden, es sei denn, es handelt sich um ein unwiderrufliches Angebot (z. B. durch Optionsvertrag, gesetzliche Regelung oder bei einseitigen Leistungsverträgen durch Leistungserbringung).

Demonstration

Demonstration
Ein Verkäufer sendet einem potenziellen Käufer das schriftliche Angebot: „Ich verkaufe Ihnen mein Auto für 10.000 €, Lieferung in zwei Wochen.“ Nimmt der Käufer innerhalb der Frist und nach den Bedingungen an, kommt ein Vertrag zustande.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Werbung, Warenpräsentationen oder Preislisten fälschlich als sofort annehmbare Angebote zu behandeln, obwohl es sich oft um bloße Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten handelt; anzunehmen, Schweigen sei Annahme.

Konsequenz

Konsequenz
Ein wirksames Angebot schafft die Annahmemacht des Empfängers; durch wirksame Annahme entstehen wechselseitig durchsetzbare vertragliche Pflichten für die Parteien.

Umkehrung

Umkehrung
Ablehnung oder Gegenangebot — der Empfänger lehnt das Angebot ab oder macht ein Gegenangebot, wodurch das ursprüngliche Angebot sofort erlischt und durch ein neues ersetzt wird.

Abgrenzung

Abgrenzung
Umfasst bestimmte Vertragsangebote, schließt aber vorbereitende Verhandlungen, allgemeine Einladung zur Angebotsabgabe, die meisten Katalog- oder Schaufensterangaben sowie Fälle aus, in denen gesetzliche Formvorschriften für das Angebot gelten; die Behandlung standardisierter oder elektronischer Angebote variiert je nach Rechtsordnung.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Angebot vs Aufforderung Zur Abgabe Eines Angebots — ein Angebot verleiht dem anderen die Macht zur Annahme und kann durch Annahme einen Vertrag erzeugen, während eine Aufforderung lediglich zur Abgabe eines Angebots auffordert und diese Macht nicht begründet.

Synthese

Synthese
Ein Angebot ist eine klare, übermittelte Vertragsvorschlagsäußerung, durch die der Anbietende bestimmte Bedingungen stellt und dem Empfänger die Möglichkeit gibt, durch Annahme einen verbindlichen Vertrag zu begründen, unter Berücksichtigung von Widerrufsregeln und Formvorschriften.