Definition
Ein billiger Rechtsbehelf, der eine Partei anweist, eine vertragliche Verpflichtung genau so zu erfüllen, wie vereinbart wurde; angewandt wird er typischerweise, wenn Geldschaden unzureichend ist, weil der Vertragsgegenstand einzigartig oder unersetzlich ist.
Prinzip
Prinzip
Durchsetzung der vertraglich geschuldeten Handlung statt Geldersatz, wenn der vereinbarte Austausch einzigartig, vorhersehbar und die Zwangsdurchsetzung ohne unzumutbare Härte möglich ist.
Demonstration
Demonstration
Ein Käufer verlangt spezifische Leistung, um die Aushändigung eines einzigartigen Gemäldes zu erzwingen, da kein Ersatzwerk und kein vollständig kompensierender Marktwert existieren.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Durchsetzung von höchst persönlichen Dienstleistungen oder Erzwingung bei Verträgen, deren Überwachung unpraktikabel ist, oder wo die Zwangsvollstreckung zu ungeheuerlicher Härte führen würde.
Konsequenz
Konsequenz
Bei richtiger Gewährung sichert sie den nicht-monetären Wert, den die Vertragsparteien vereinbart haben, verhindert opportunistische Vertragsbrüche und stützt Erwartungen auf Märkten für einzigartige Güter oder Grundstücke.
Umkehrung
Umkehrung
Die Umkehr besteht darin, nur Schadenersatz zu gewähren — die säumige Partei zahlt statt zu leisten — was zum Verlust des einzigartigen Vorteils für die nicht säumige Partei führt.
Abgrenzung
Abgrenzung
Nur verfügbar, wenn Geldersatz unzureichend ist, der Vertrag gültig und vollstreckbar, die Leistung durchsetzbar und nicht Dienst persönlicher Natur ist sowie equitable Einreden (Verwirkung, unlautere Handlungen) keinen Schutz gewähren.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Die Spannung entsteht zwischen der Durchsetzung spezifischer Leistung und der Bevorzugung finanzieller Entschädigung; Gerichte wägen Einzigartigkeit und Durchführbarkeit gegen Autonomie, Verwaltungsaufwand und öffentliche Ordnung ab.
Synthese
Synthese
Spezifische Leistung ist eine gezielte billige Anordnung zur Erzwingung der vertraglich vereinbarten Leistung anstelle von Geldersatz, wenn die Einzigartigkeit des Vertragsgegenstands und die Billigkeit die Erzwingung rechtfertigen.