Definition
Entschädigungen für spezifische, messbare wirtschaftliche Verluste, die aufgeschlüsselt und mit Unterlagen belegt werden können, wie Arztrechnungen, Reparaturkosten, Verdienstausfälle und sonstige unmittelbare Auslagen, die kausal mit dem Verhalten des Beklagten verbunden sind.

Prinzip

Prinzip
Kompensiere quantifizierbare Vermögensverluste durch Anforderungen an konkrete Nachweise von Höhe und Kausalität, unter Berücksichtigung der Grundsätze von Schadensminderung und Vorhersehbarkeit.

Demonstration

Demonstration
Nach einem Arbeitsunfall dokumentiert ein Arbeitnehmer Krankenhausrechnungen, Physiotherapiekosten und zwei Monate Verdienstausfall; das Gericht spricht diese konkreten Beträge als besondere Schäden zu.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Spekulative künftige Einkünfte ohne verlässliche Grundlage geltend machen oder nicht zusammenhängende Ausgaben ohne Nachweis der Kausalität zusammenfassen.

Konsequenz

Konsequenz
Bei korrektem Nachweis erstatten besondere Schäden präzise die dokumentierten wirtschaftlichen Verluste des Klägers und verringern die Unsicherheit über den zuzusprechenden Geldbetrag.

Umkehrung

Umkehrung
Werden besondere Schäden als nicht erstattungsfähig behandelt, verlieren Kläger den Ausgleich für nachweisbare wirtschaftliche Schäden und sind möglicherweise auf subjektivere allgemeine Schäden oder äquitable Rechtsbehelfe beschränkt.

Abgrenzung

Abgrenzung
Begrenzt auf nachweisbare Vermögensverluste mit Belegen und Kausalitätsnachweis; schließt nichtwirtschaftliche Schäden (allgemeine Schäden), punitive damages und nicht kompensatorische gesetzliche Sanktionen aus.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Es besteht Spannung bei der Bewertung künftiger oder immaterieller wirtschaftlicher Verluste und gegenüber allgemeinen Schäden; Gerichte müssen Genauigkeit und Billigkeit abwägen, um Unter- oder Überkompensation zu vermeiden.

Synthese

Synthese
Eine Schadenskategorie, die sich auf dokumentierte, zurechenbare wirtschaftliche Schäden konzentriert — bestimmt, tatsächliche finanzielle Verluste durch belegte, aufgeschlüsselte Zahlungen zu ersetzen.