Definition
Ein zivilrechtlicher Beweisstandard, der erfordert, dass die Darstellung einer Partei hinsichtlich einer strittigen Tatsache wahrscheinlicher wahr ist als nicht — üblicherweise als mehr als 50 % Wahrscheinlichkeit beschrieben — und zur Entscheidung der meisten Zivilsachen verwendet wird.
Prinzip
Prinzip
Entscheidung nach vergleichbarer Wahrscheinlichkeit: Wenn die Beweise eine Darstellung wahrscheinlicher machen als ihre Gegendarstellung, soll der Entscheider die wahrscheinliche Darstellung als festgestellt ansehen.
Demonstration
Demonstration
In einem Vertragsstreit, wenn die Überwiegende Wahrscheinlichkeit der Beweise zeigt, dass es wahrscheinlicher als nicht ist, dass die Parteien eine Vereinbarung getroffen haben, wird das Gericht den Vertrag durchsetzen, obwohl keine Gewissheit besteht.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Die Verwechslung von Überwiegender Wahrscheinlichkeit mit höheren Standards (z. B. klare und überzeugende Beweise) und damit die Forderung nach zu großer Gewissheit, oder irrtümliche Anwendung eines niedrigeren Standards und Entscheidung auf bloßer Spekulation statt Wahrscheinlichkeit.
Konsequenz
Konsequenz
Die Anwendung dieses Standards ermöglicht die Entscheidung zivilrechtlicher Fälle, wenn der Beweis überzeugend, aber nicht eindeutig ist, und unterstützt die praktische Beilegung von Streitigkeiten ohne die in Strafsachen geforderte nahezu Gewissheit.
Umkehrung
Umkehrung
Die Verpflichtung zu einem umgekehrten Standard (z. B. Beweis jenseits eines vernünftigen Zweifels) in gewöhnlichen Zivilsachen würde die Schwierigkeit der Kläger, Ansprüche zu beweisen, erheblich erhöhen und den Zugang zu zivilrechtlichen Abhilfen verändern.
Abgrenzung
Abgrenzung
Gilt vor allem im Zivilrecht, sofern nicht Gesetz oder Dogmatik einen anderen Standard vorsieht (z. B. klare und überzeugende Beweise) oder verfassungsrechtliche Schutzvorschriften höhere Anforderungen stellen; gilt nicht für Strafverfahren, die einen höheren Standard benötigen.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Es besteht Spannung zwischen der Überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Beweise und der klaren und überzeugenden Beweislast — beide zivile Standards mit unterschiedlichen Schwellen — sowie zwischen probabilistischer Beweisführung und Standards, die Bestätigung oder Spezifizität verlangen.
Synthese
Synthese
Die Überwiegende Wahrscheinlichkeit der Beweise ist die zivile Beweisschwelle, die Streitfragen dadurch entscheidet, dass die wahrscheinlicheren Darstellungen angenommen werden, wodurch Gerichte auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeit statt absoluter Gewissheit entscheiden.