Definition
Das Ausmaß, in dem die rechtlichen Ansprüche oder tatsächlichen Umstände eines klagenden Vertreters denen der größeren Gruppe, die er vertreten soll, ähneln und diese somit angemessen widerspiegeln, wodurch die Interessen des Vertreters mit denen der Klasse übereinstimmen.

Prinzip

Prinzip
Die Ansprüche eines Vertreters müssen dieselben wesentlichen Merkmale wie die Ansprüche der Klassenmitglieder aufweisen, sodass eine dem Vertreter gewährte Abhilfe die Verletzungen der gesamten Klasse behebt.

Demonstration

Demonstration
Ein klagender Vertreter in einer Klage wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz wurde wegen derselben angeblich diskriminierenden Praxis entlassen, die andere Mitarbeiter in derselben Position betraf; die Klage des Vertreters ist typisch, weil die Kernfakten und die rechtliche Theorie geteilt werden.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Zu Unrecht Typizität anzunehmen, wenn die tatsächlichen Umstände des Vertreters ungewöhnlich sind (z. B. ein Kläger mit einzigartigen Einreden oder einer anderen Schadensperiode), was zu einer schlechten Passung zwischen Vertreter und Klasse führt.

Konsequenz

Konsequenz
Ist Typizität gegeben, kann der Klassenvertreter Abhilfen verfolgen, die mit den Interessen der Gruppe übereinstimmen, was die Klasseneinordnung und kollektive Rechtsbehelfe stützt.

Umkehrung

Umkehrung
Die Klage des Vertreters ist atypisch; individualisierte Fragen oder einzigartige Einreden verhindern, dass der Vertreter die Interessen der Klasse wirksam voranbringt.

Abgrenzung

Abgrenzung
Konzentriert sich auf die Übereinstimmung der Klage des Vertreters mit der Klasse; bewertet nicht die materielle Stichhaltigkeit der Klage und ersetzt nicht die Prüfung der Geeignetheit des Rechtsbeistands oder der Gemeinsamkeit.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zu Gemeinsamkeit und Geeignetheit: Typizität prüft die Ähnlichkeit zu Klassenansprüchen, Gemeinsamkeit prüft geteilte Fragen, und Geeignetheit prüft die Kompetenz sowie Interessenkonflikte der Vertretung.

Synthese

Synthese
Typizität stellt sicher, dass der gewählte Vertreter die zentralen rechtlichen und tatsächlichen Merkmale der Klasse verkörpert, sodass die Entscheidung in der Vertretersache die Lösung für alle Mitglieder wesentlich voranbringt.