Definition
Die Befugnis eines Gerichts, Klagen gegen einen Beklagten zu entscheiden, die auf den Kontakten, Handlungen oder Unterlassungen des Beklagten beruhen, die direkt mit dem Klagegrund des Klägers zusammenhängen; die Zuständigkeit ist auf Angelegenheiten beschränkt, die aus diesen spezifischen Verbindungen entstehen.
Prinzip
Prinzip
Zuständigkeit liegt vor, wenn der Beklagte sich bewusst in den Rechtsraum des Gerichts begeben hat, sodass es fair und vorhersehbar ist, ihn dort für aus diesem Verhalten entstandene Ansprüche zu verklagen.
Demonstration
Demonstration
Ein Unternehmen verkauft Produkt X in einem Bundesstaat, ein örtlicher Kunde wird durch X geschädigt und klagt; das Gericht des Forums übt spezielle Zuständigkeit aus, weil die Klage aus den gezielten Verkäufen in dem Staat resultiert.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Die spezielle Zuständigkeit wird missbräuchlich geltend gemacht, wenn sie für eine Klage in Anspruch genommen wird, die keinen Bezug zu den Kontakten des Beklagten mit dem Forum hat, etwa wenn nur Werbung im Forum stattfand, der Streit aber eine auswärts erfolgte Transaktion betrifft.
Konsequenz
Konsequenz
Bei korrekter Feststellung ermöglicht die spezielle Zuständigkeit dem Forum, über die betreffenden Ansprüche zu entscheiden und den Beklagten in Bezug auf Haftungen zu binden, die aus den forumbezogenen Handlungen entstehen.
Umkehrung
Umkehrung
Im Gegensatz dazu erlaubt die allgemeine Zuständigkeit die Entscheidung über beliebige Ansprüche gegen einen Beklagten aufgrund kontinuierlicher und systematischer Kontakte; die spezielle Zuständigkeit ist hingegen anspruchsbezogen und enger.
Abgrenzung
Abgrenzung
Spezifische Zuständigkeit greift nicht, wenn die Klage nicht aus den forumbezogenen Kontakten hervorgeht oder wenn die Entscheidung die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Fairness und Bekanntgabe verletzen würde.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Es besteht ein Spannungsverhältnis zu Gerichtsstand und Forum non conveniens: Gerichtsstand regelt die prozedurale Zulässigkeit des Ortes, während die spezielle Zuständigkeit die Befugnis des Gerichts gegenüber dem Beklagten für bestimmte Ansprüche regelt.
Synthese
Synthese
Spezifische Zuständigkeit ist die begrenzte Befugnis eines Forums, Ansprüche zu verhandeln, die direkt aus forumbezogenen Handlungen des Beklagten entstehen, geprüft nach Verknüpfung und Fairness im Sinne des Verfahrensrechts.