Definition
Eine vertragliche Vereinbarung, die von angehenden Ehegatten vor der Eheschließung geschlossen wird und Rechte und Pflichten hinsichtlich Vermögen, Unterhalt und anderen finanziellen Angelegenheiten für den Fall von Scheidung, Tod oder anderen vereinbarten Eventualitäten regelt.
Prinzip
Prinzip
Die Parteien können zur Klärung wirtschaftlicher Erwartungen und zum Schutz des Vorehevermögens vereinbaren, sofern die Vereinbarung die formellen Anforderungen erfüllt und nicht wegen Sittenwidrigkeit, Betrugs oder Zwangs anfechtbar ist.
Demonstration
Demonstration
Beispiel: Zwei Personen schließen einen Ehevertrag vor der Ehe, der vorsieht, dass Familienerbschaften getrenntes Vermögen bleiben, Unterhaltsansprüche ausgeschlossen oder begrenzt werden und die Aufteilung von Geschäftsanteilen geregelt ist.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Einen Ehevertrag zu verwenden, um Sorgerechts- oder Kindesunterhaltsfragen entgegen der öffentlichen Ordnung zu regeln, oder einen Vertrag ohne angemessene Offenlegung und unabhängige Beratung abzuschließen, wodurch er annulliert werden könnte.
Konsequenz
Konsequenz
Ein wirksamer Ehevertrag kann künftige Streitigkeiten vereinfachen, Verfahrenskosten verringern und Vorhersehbarkeit schaffen; er verändert auch gesetzliche Standardansprüche und kann nachfolgende Verhandlungen verkürzen.
Umkehrung
Umkehrung
Statt vorausschauender Regelungen können Ehegatten die gesetzlichen Default-Regelungen belassen und Angelegenheiten später durch Vereinbarung oder Prozess klären, was den präventiven Charakter des Ehevertrags umkehrt.
Abgrenzung
Abgrenzung
Hebt nicht die Gerichtsbefugnis in staatlich geschützten Bereichen auf (insbesondere Kindesunterhalt und Sorgerecht), unterliegt ggf. erbrechtlichen Regelungen beim Tod und kann bei formellen oder materiellen Mängeln unwirksam sein.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Spannung zwischen Vertragsfreiheit und Schutzinteresse: die Autonomie, private Verhältnisse zu regeln, versus das staatliche Interesse an Fairness und dem Schutz bedürftiger Kinder.
Synthese
Synthese
Ein Ehevertrag (Pränuptialvereinbarung) ist ein vor der Ehe abgeschlossener Vertrag, der wirtschaftliche Rechte und Pflichten zwischen den Ehegatten rechtssicher regelt, vorbehaltlich formeller Gültigkeit und materieller Grenzen zugunsten der Fairness und öffentlichen Interessen.