Definition
Die Person, die ein gültiges Testament errichtet und vollstreckt, dessen testamentarische Verfügungen mit dem Tod wirksam werden; der Erblasser muss zum Zeitpunkt der Errichtung die erforderliche Einsichtsfähigkeit und Absicht besitzen.

Prinzip

Prinzip
Die testamentarischen Handlungen des Erblassers spiegeln die persönliche Autonomie über postmortale Verfügungen wider, begrenzt durch gesetzliche Anforderungen an die Geschäftsfähigkeit und Formvorschriften zur Sicherung der Echtheit des Willens.

Demonstration

Demonstration
Eine urteilsfähige Person unterzeichnet ein Testament, benennt Begünstigte und einen Testamentsvollstrecker; diese Person ist der Erblasser, dessen Willen die Verteilung des Nachlasses nach dem Tod bestimmt.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Einen Begünstigten oder Zeugen fälschlich als Erblasser zu bezeichnen oder einer Person testamentarische Verfügungsmacht zuzuschreiben, die beim Abschluss nicht urteilsfähig war, was Verfügungen unwirksam machen und zu Streit führen kann.

Konsequenz

Konsequenz
Richtig errichtete testamentarische Verfügungen des Erblassers begründen durchsetzbare Anordnungen zur Vermögensverteilung, Ernennung von Treuhändern und die Schaffung von Vermächtnissen, die den Tod des Erblassers überdauern.

Umkehrung

Umkehrung
Das Gegenteil ist ein Verstorbener ohne Testament oder mit einem ungültigen Testament; dann gibt es keine testamentarisch gelenkte Verfügung und die gesetzliche Erbfolge greift.

Abgrenzung

Abgrenzung
Bezieht sich auf Personen, die Testamente verfassen; ausgenommen sind Bevollmächtigte, die unter dauerhaften Vollmachten zu Lebzeiten handeln, sowie Personen, die Kodizille ohne testamentarische Absicht oder ohne erforderliche Fähigkeit unterzeichnen.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Nahe an 'Testatrix' als geschlechtsspezifische Variante und an 'Verstorbener', der den Tod bezeichnet unabhängig von testamentarischem Handeln; 'Erblasser' bezeichnet spezifisch den Verfasser des Testaments.

Synthese

Synthese
Der Erblasser ist die Person, deren rechtsgültiges Testament postmortale Anordnungen ausdrückt und persönliche Autonomie durch Regeln zur Fähigkeit und zur formgerechten Ausführung in vollziehbare Rechtsfolgen überführt.