Definition
Eine behördliche Genehmigung, die für ein bestimmtes Grundstück oder Projekt von einer ansonsten geltenden Zonierungs- oder Bebauungsvorschrift abweicht.
Prinzip
Prinzip
Eine Abweichung wird gewährt, wenn die strikte Einhaltung der Zonierung unbillige Härten oder praktische Schwierigkeiten verursachen würde und die beantragte Ausnahme nicht dem öffentlichen Interesse oder dem Zweck des Plans zuwiderläuft; sie ist eine individuelle, meist ermessensabhängige Entlastungsmaßnahme und keine Änderung der Zonenvorschriften.
Demonstration
Demonstration
Ein Eigentümer eines schmalen Altgrundstücks beantragt eine Rückstandsabweichung, um ein Haus näher an der Grundstücksgrenze zu errichten, da der strikte Rückstand das Grundstück für eine angemessene Wohnnutzung unbrauchbar machen würde.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Eine Abweichung zur Umgehung eines umfassenden Rezonings aus Gewinninteresse zu nutzen, eine nichtkonforme Nutzung zu erweitern oder Sicherheitsauflagen zu umgehen, ist eine Fehlanwendung und kann abgelehnt oder aufgehoben werden.
Konsequenz
Konsequenz
Eine ordnungsgemäß gewährte Abweichung ermöglicht eine sinnvolle Nutzung des Grundstücks trotz sonstiger Untersagung, häufig mit Auflagen; sie bewahrt lokal den Wert ohne flächendeckende Änderung der Zonenkarten.
Umkehrung
Umkehrung
Das Rezonings oder eine Änderung der Zonierung ist die gegenteilige Methode: eine legislative, flächendeckende Änderung, die auf alle Grundstücke in der Zone Anwendung findet, nicht eine individuelle Ausnahme.
Abgrenzung
Abgrenzung
Gilt nur für bestimmte im Zonensatz benannte dimensionale oder nutzungsbezogene Vorgaben; ersetzt keine Kodexänderung, darf nicht gegen höheres Recht verstoßen und kann zeitlich oder bedingt begrenzt sein.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Abweichungen stehen im Spannungsfeld zu Sondernutzungen und Genehmigungen mit Auflagen: alle sind Formen regulatorischer Flexibilität, unterscheiden sich jedoch in Standards, Verfahren, Dauer und Erfordernis einer Härtefeststellung.
Synthese
Synthese
Eine Zonierungsabweichung ist eine ermessensabhängige, parcelenspezifische Aufhebung einer Zonenvorschrift, die zur Vermeidung unbilliger Härten eine angemessene Nutzung ermöglicht, wenn strikte Anwendung die Nutzung unmöglich machen würde.