Definition
Ein ohne vorausgehende gerichtliche Entscheidung durchgeführtes Vollstreckungsverfahren, typischerweise aufgrund einer im Sicherungsdokument enthaltenen Verkaufsbefugnis oder gesetzlicher Ermächtigung, bei dem ein Treuhänder oder Gläubiger vorgeschriebene außergerichtliche Maßnahmen zur Verwertung des Sicherungsobjekts ergreift.

Prinzip

Prinzip
Die Durchsetzung erfolgt kraft Vertrag oder Gesetz und ersetzt den richterlichen Beschluss durch administrative oder treuhänderische Maßnahmen; die Einhaltung gesetzlicher Zustell- und Verfahrensvorschriften ersetzt die gerichtliche Überprüfung als Grundlage der Wirksamkeit.

Demonstration

Demonstration
In einer Treuhandurkunde mit Verkaufsbefugnis veranlasst der Treuhänder nach Zahlungsverzug die vorgeschriebenen Bekanntmachungen und führt eine öffentliche Versteigerung des Grundstücks durch, ohne Klage zu erheben.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Eine angebliche außergerichtliche Vollstreckung ohne Einhaltung gesetzlicher Bekanntmachungsfristen, unter Einsatz eines nicht befugten Treuhänders oder in einer Rechtsordnung, die ein gerichtliches Verfahren verlangt, durchzuführen.

Konsequenz

Konsequenz
Außergerichtliche Vollstreckungen sind in der Regel schneller und kostengünstiger; bei ordnungsgemäßer Verfahrensführung wird das Recht des Schuldners verwertet, jedoch stehen dem Schuldner meist weniger gerichtliche Abhilfemöglichkeiten zur Verfügung.

Umkehrung

Umkehrung
Demgegenüber steht die gerichtliche Zwangsversteigerung, die den Streit der gerichtlichen Kontrolle unterwirft und mehr prozessuale Schutzrechte bieten kann.

Abgrenzung

Abgrenzung
Ist nur dort zulässig, wo das Sicherungsdokument und das anwendbare Recht außergerichtliche Maßnahmen erlauben; sie gestattet nicht das Umgehen gesetzlich vorgeschriebener Schutzfristen oder Zustellungen, wenn diese zwingend sind.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zwischen der Effizienz und Schnelligkeit außergerichtlicher Verwertungsverfahren und den Bedenken bezüglich reduzierter prozessualer Sicherheiten und möglicher Missbrauchsrisiken ohne gerichtliche Aufsicht.

Synthese

Synthese
Die außergerichtliche Zwangsvollstreckung ist die vertraglich oder gesetzlich erlaubte Durchsetzungsform durch treuhänderische oder administrative Verkaufshandlungen, die auf strengem Befolgen außergerichtlicher Vorschriften beruht anstelle richterlicher Feststellungen.