Definition
Direkte, subjektive Kenntnis einer für den Titel oder ein Recht an einer Sache relevanten Tatsache, erworben durch ausdrückliche Mitteilung, persönliche Beobachtung oder andere unmittelbare Mittel.
Prinzip
Prinzip
Tatsächliche Kenntnis bindet eine Person, weil sie wirklich von der nachteiligen Tatsache wusste; dieses Wissen beeinflusst typischerweise die rechtlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich Priorität und Durchsetzbarkeit.
Demonstration
Demonstration
Ein Käufer wird vom Verkäufer darüber informiert, dass auf dem Grundstück eine Belastung lastet, oder er beobachtet persönlich einen eingetragenen Hinweis auf dem Grundstück; dieser Käufer hat damit tatsächliche Kenntnis und kann die Unkenntnis nicht zur Abwehr der Belastung geltend machen.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Sich auf mehrdeutige Aussagen oder Gerüchte als tatsächliche Kenntnis zu stützen ohne objektive Belege, oder indirekte bzw. konstruktive Informationen fälschlich als gleichwertig mit tatsächlichem Wissen zu behandeln.
Konsequenz
Konsequenz
Tatsächliche Kenntnis verhindert in der Regel, dass ein Erwerber sich auf den Schutz als gutgläubiger Erwerber beruft, und macht ihn dem früheren Recht oder der Verpflichtung unterworfen.
Umkehrung
Umkehrung
Fehlt tatsächliche Kenntnis, können konstruktive oder inquiry-Kenntnis die Priorität bestimmen; tatsächliche Kenntnis hebt Schutzrechte auf, die einem unwissenden Erwerber zustehen würden.
Abgrenzung
Abgrenzung
Erfordert den Nachweis unmittelbaren Wissens und unterscheidet sich von konstruktiver oder inquiry-Kenntnis; sie kann in Agenturverhältnissen zugerechnet werden, wenn ein Beauftragter tatsächlich Kenntnis im Rahmen seiner Befugnis hatte.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Spannungen bestehen gegenüber den Lehren der konstruktiven und inquiry-Kenntnis: tatsächliche Kenntnis ist stark faktisch und kann konstruktive Vermutungen überlagern, erfordert jedoch oft höheren Beweis.
Synthese
Synthese
Tatsächliche Kenntnis ist das konkrete Bewusstsein eines Titelmangels oder einer Belastung, das der wissenden Partei rechtliche Konsequenzen auferlegt und sie zwingt, das Grundstück mit den bekannten Rechten anzunehmen.