Definition
Eine Regel, wonach jeder Beklagte nur für seinen anteiligen Schaden entsprechend dem festgestellten Verschulden oder gesetzlicher Zuweisung haftet, sodass der Kläger von diesem Beklagten nicht mehr als dessen Anteil verlangen kann.

Prinzip

Prinzip
Betont die proportionale Verantwortlichkeit und Fairness gegenüber jedem Beklagten, indem die Haftung auf das Ausmaß seines kausalen Beitrags begrenzt wird; das Einzugsrisiko insolventer Mitschuldner liegt beim Kläger, sofern kein Ausgleich vorgesehen ist.

Demonstration

Demonstration
Der Schaden beträgt 100.000, und zwei Beklagte werden zu 30 % bzw. 70 % verschuldet; bei geteilter Haftung kann der Kläger 30.000 vom ersten und 70.000 vom zweiten Beklagten verlangen; ist der 70%-Beklagte zahlungsunfähig, verbleibt der Fehlbetrag beim Kläger, sofern kein anderes Mittel besteht.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Die geteilte Haftung so zu verstehen, dass der Kläger die volle Summe von einem beliebigen Beklagten verlangen kann; das Versäumnis, Schaden aufzuteilen oder Ausgleichsansprüche der Beklagten zuzulassen, wo das Recht sie vorsieht.

Konsequenz

Konsequenz
Schützt Beklagte vor unverhältnismäßiger Haftung für das Verschulden anderer; kann dazu führen, dass Kläger unvollständig entschädigt werden, wenn einige Beklagte nicht zahlen können; fördert Versicherungsabschluss und Vergleiche.

Umkehrung

Umkehrung
Die gesamtschuldnerische Haftung kehrt die proportionalen Anteile um und macht jeden Beklagten für die gesamte Forderung haftbar, wodurch die Durchsetzbarkeit für den Kläger verbessert, aber die Last potenziell ungleich verteilt wird.

Abgrenzung

Abgrenzung
Wird häufig durch Gesetz geschaffen oder eingeschränkt und variiert nach Anspruchsart; gilt möglicherweise nicht für vorsätzliche Delikte, strenge haftungsrechtliche Regelungen oder dort, wo gemeinschaftliche Kausalität eine Solidarhaftung rechtfertigt; die Regeln unterscheiden sich je nach Rechtsordnung.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Steht im Gegensatz zur gesamtschuldnerischen Haftung und interagiert mit Ausgleichs- und Ersatzansprüchen sowie Insolvenzproblemen; die Debatten drehen sich um Opferentschädigung versus Gerechtigkeit gegenüber den Beklagten.

Synthese

Synthese
Die einzelne Haftung weist jedem Beklagten lediglich die Verantwortung für seinen zugewiesenen Anteil der Verlustlast zu und sorgt so für Proportionalität unter den Schädigern, wobei der Kläger das Einzugsrisiko trägt, falls einige Beklagte zahlungsunfähig sind.