Definition
Eine Regel, nach der jeder von mehreren Schädigern einzeln für die gesamte Urteilssumme haftet, so dass der Kläger den vollen Betrag von einem beliebigen Beklagten verlangen kann, ungeachtet dessen Anteil an der Schuld; zwischen den Beklagten bestehen Ausgleichsansprüche.
Prinzip
Prinzip
Verlagert das Risiko illiquider oder nicht erreichbarer Mitschädiger auf erreichbare oder zahlungsfähige Schuldner, um die Entschädigung des Geschädigten zu sichern; beruht auf politischer Abwägung, vollständige Genugtuung über strikte Proportionalität zu stellen.
Demonstration
Demonstration
Drei Hersteller tragen zu einem defekten Bauteil bei, das einen Verbraucher verletzt; der Kläger kann den vollen Schaden von einem zahlungsfähigen Hersteller verlangen, der seinerseits Beitrag von den anderen Herstellern fordern kann.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Anwendung der gesamtschuldnerischen Haftung dort, wo Gesetz oder Vertrag sie durch reine Teilhaftung ersetzt hat; die Doktrin zur Auferlegung einer Haftung jenseits des ursächlichen Beitrags eines Beklagten zu verwenden, ohne Ausgleichsmechanismen zu gewährleisten.
Konsequenz
Konsequenz
Stellt sicher, dass Kläger bei mindestens einem Beklagten vollständige Entschädigung erhalten, erhöht Druck auf Vergleiche und verlagert Einzugsrisiken zwischen Schädigern und Versicherern; beeinflusst Verteidigungsstrategien und Versicherungsprämien.
Umkehrung
Umkehrung
In Systemen mit ausschließlich getrennter Haftung haftet jeder Beklagte nur für seinen Anteil, sodass der Kläger nicht die gesamte Forderung gegen einen einzelnen Beklagten durchsetzen kann und das Risiko insolventer Mitschädiger beim Kläger verbleibt.
Abgrenzung
Abgrenzung
Die Reichweite ist unterschiedlich: Manche Rechtsordnungen beschränken die gesamtschuldnerische Haftung auf bestimmte Schäden (z. B. wirtschaftlicher Schaden, gemeinsames Handeln) oder vorsätzliche Delikte; Gesetze können sie abschaffen oder zugunsten proportionaler Haftung einschränken.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Steht im Wettbewerb mit der einzelnen Haftung und dem Grundsatz der haftungsanteiligen Schuld; muss das Interesse des Klägers an vollständiger Wiedergutmachung gegenüber gerechter Verteilung der Lasten abwägen.
Synthese
Synthese
Die gesamtschuldnerische Haftung ist eine Regel zur Einziehung und Verteilung von Haftungsfolgen, die jeden Schädiger für die gesamte Forderung in Anspruch nimmt, um die Opferentschädigung zu sichern und zugleich interne Ausgleichsansprüche zur Umverteilung der endgültigen Last zuzulassen.