Definition
Eine vertragliche Klausel oder rechtliche Maßnahme, mit der ein Verkäufer versucht, Gewährleistungen, die sonst auf den Warenverkauf anwendbar wären, einzuschränken, zu ändern oder auszuschließen, einschließlich stillschweigender Gewährleistungen, vorbehaltlich der formellen Anforderungen des Uniform Commercial Code und der Schranken der öffentlichen Ordnung.

Prinzip

Prinzip
Gewährleistungsausschlüsse sind nur insoweit wirksam, als sie den gesetzlichen Anforderungen genügen (z. B. Auffälligkeit, spezifische Formulierung zur Ausschließung der Marktgängigkeit) und nicht sittenwidrig sind oder durch Verbraucherschutzvorschriften untersagt werden; ausdrückliche Gewährleistungen können nicht durch unauffälligen oder widersprüchlichen Wortlaut ausgeschlossen werden.

Demonstration

Demonstration
Ein Kaufvertrag enthält eine ‚AS IS‘-Klausel in Fettdruck auf der Titelseite, die zudem ausdrücklich erklärt ‚keine stillschweigenden Gewährleistungen der Marktgängigkeit oder Eignung‘. Ist die Klausel auffällig und UCC-konform, kann sie stillschweigende Gewährleistungen ausschließen, nicht jedoch zuvor gegebene ausdrückliche Zusagen.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Einen weitreichenden Ausschluss im Kleingedruckten zu verstecken oder mehrdeutige Formulierungen zu verwenden, um gesetzlichen Anforderungen zu entgehen, oder zu versuchen, eine zuvor klar gegebene ausdrückliche Gewährleistung auszuschließen.

Konsequenz

Konsequenz
Ein wirksamer Ausschluss verringert die Rechtsbehelfe des Käufers, indem er Ansprüche aus stillschweigenden Gewährleistungen ausschließt oder einschränkt und das Risiko auf den Käufer verlagert; ein unwirksamer Ausschluss ist nicht durchsetzbar und die üblichen Gewährleistungsschutzrechte bleiben bestehen.

Umkehrung

Umkehrung
Scheitern Ausschlüsse oder sind verboten, gelten die gesetzlichen Gewährleistungen (stillschweigende Marktgängigkeit, stillschweigende Eignung, sowie verbindliche ausdrückliche Gewährleistungen) und der Verkäufer trägt die übliche Verpflichtung zur Lieferung konformer Waren.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt nur innerhalb der Grenzen des anwendbaren Rechts: Ausschlüsse dürfen nicht gegen zwingende Verbraucherschutzvorschriften verstoßen, im Widerspruch zu ausdrücklichen Zusagen stehen oder sittenwidrig sein; die Wirksamkeit hängt häufig vom Verkäuferstatus (Händler vs. Nicht-Händler) und der Form und Auffälligkeit des Ausschlusses ab.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Es besteht Spannung zwischen der Vertragsfreiheit zur Risikozuweisung durch Ausschluss und der öffentlichen Ordnung, die Käufer vor versteckten oder unzulässigen Ausschlüssen schützt; Gerichte wägen die Vereinbarungen der Parteien gegen gesetzliche Pflichten ab, um Fairness und Kenntniserlangung sicherzustellen.

Synthese

Synthese
Ein Gewährleistungsausschluss ist ein Mittel zur Neuverteilung des Gewährleistungsrisikos beim Warenverkauf: Er wirkt, wenn er gesetzliche Form- und Auffälligkeitsstandards erfüllt und nicht gegen die öffentliche Ordnung oder ausdrückliche Zusagen verstößt; ist er verborgen, sittenwidrig oder unvereinbar mit Schutzvorschriften, entfällt seine Wirkung.