Definition
Ein vertragliches Instrument, durch das eine Partei eine andere Partei von Haftung, Ansprüchen oder Verpflichtungen freistellt oder entbindet, typischerweise in Bezug auf vergangene oder bestimmte Ereignisse oder Klagegründe.

Prinzip

Prinzip
Eine wirksame Freistellung erfordert eine eindeutige Absichtserklärung, auf einen Anspruch zu verzichten, eine ausreichende Gegenleistung, wo erforderlich, und die Spezifizierung der aufgegebenen Rechte oder Haftungen, damit sie gegenüber dem Freigebenden und ggf. dessen Rechtsnachfolgern durchsetzbar ist.

Demonstration

Demonstration
Nach einem Baukonflikt unterzeichnet ein Eigentümer eine schriftliche Freistellung, nimmt eine ausgehandelte Summe an und entbindet damit den Auftragnehmer von Ansprüchen aus diesem Streit, wodurch weitere Klagen zu den freigegebenen Punkten verhindert werden.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Zu weit gefasste oder unklare Freistellungsklauseln können unbeabsichtigt nicht zusammenhängende Rechte aufgeben oder verdeckte Ansprüche offenlassen; ebenso macht Betrug oder Zwang die Freistellung wegen mangelnden echten Einverständnisses unwirksam.

Konsequenz

Konsequenz
Eine ordnungsgemäß erklärte Freistellung sperrt künftige Klagen und Geldansprüche zu den freigegebenen Angelegenheiten aus, verlagert Risiken und schafft Rechtssicherheit zwischen den Parteien bzgl. dieser Angelegenheiten.

Umkehrung

Umkehrung
Ist die Freistellung wegen Geschäftsunfähigkeit, Betrugs, Zwangs oder fehlender Gegenleistung nichtig, ist die behauptete Aufgabe unwirksam und die freigegebenen Ansprüche bleiben durchsetzbar.

Abgrenzung

Abgrenzung
Löscht keine Rechte, die nicht ausdrücklich oder notwendigerweise von dem Instrument erfasst sind; gesetzliche Rechte oder nicht abdingbare Schutzvorschriften können trotz vertraglicher Freistellung fortbestehen.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Freistellungen stehen im Spannungsfeld zu öffentlichen Schutzinteressen und Verbraucherschutzgesetzen, die die Durchsetzbarkeit von Freistellungen bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten oder gesetzlichen Pflichten einschränken, was einen Konflikt zwischen privater Einigung und öffentlichem Interesse schafft.

Synthese

Synthese
Eine Freistellung (Vertrag) ist die bewusste, häufig schriftliche Aufgabe bestimmter Rechtsansprüche oder Haftungen einer Partei zugunsten einer anderen, wirksam nur insoweit sie klar formuliert und einvernehmlich vollzogen ist.