Definition
Ein vertraglicher Mechanismus, bei dem die Parteien vereinbaren, eine abweichende Leistung anzunehmen (der Vergleich) und durch die Erbringung dieser Ersatzleistung (die Erfüllung) die ursprüngliche Verpflichtung erlischt.
Prinzip
Prinzip
Der Vergleich verpflichtet die Parteien zu einer ersatzweisen Leistung; die Erfüllung tritt ein, wenn diese Ersatzleistung tatsächlich erbracht wird, wodurch die ursprüngliche Pflicht erlischt, sofern die Annahme gutgläubig und vertragsgemäß erfolgte.
Demonstration
Demonstration
Ein Gläubiger akzeptiert eine geringere Zahlung eines Schuldners als vollständige Begleichung einer strittigen Forderung; erhält und akzeptiert der Gläubiger diese Zahlung, so ist die frühere Forderung durch Vergleich und Erfüllung erloschen.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Jede Vereinbarung zur Abänderung der Leistung automatisch als Vergleich und Erfüllung zu werten, ohne eindeutige Annahme, kann dazu führen, dass die ursprüngliche Verpflichtung bestehen bleibt, da bloße Verhandlungen oder Teilzahlungen die Schuld nicht zwangsläufig tilgen.
Konsequenz
Konsequenz
Ist Vergleich und Erfüllung richtig zustande gekommen und vollzogen, löst es Streitigkeiten, verhindert Mehrfachansprüche über dieselbe Verpflichtung und ersetzt das ursprüngliche Rechtsmittel durch die vereinbarte Ersatzleistung.
Umkehrung
Umkehrung
Wird die Ersatzleistung nicht angenommen oder durch Betrug, Zwang oder ohne erforderliche Gegenleistung erlangt, scheitert die Erfüllung und die ursprüngliche Verpflichtung bleibt durchsetzbar.
Abgrenzung
Abgrenzung
Voraussetzung ist eine gutgläubige Vereinbarung über Ersatzleistung und klare Ausführung; gilt nicht für einseitige Reduzierungen der Verpflichtung ohne gegenseitige Zustimmung und nicht für gesetzliche Rechte, die nicht wegvereinbart werden können.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Es besteht Spannung zu Kausalitäts- und Verwirkungserfordernissen sowie Verbraucherschutzvorschriften: Manche Rechtsordnungen verlangen neue Gegenleistung für einen Vergleich oder verbieten die Beilegung bestimmter Ansprüche, was die Wirksamkeit beeinflusst.
Synthese
Synthese
Vergleich und Erfüllung ist ein zweistufiges Beilegungsverfahren: eine bindende Vereinbarung über eine Ersatzleistung und deren tatsächliche Erbringung, die bei Annahme die ursprüngliche vertragliche Verpflichtung tilgt.