Definition
Wesentliche Erfüllung ist die Rechtsfigur, wonach eine Vertragspartei, die die wesentlichen Vertragsbestandteile erfüllt hat, trotz geringfügiger Mängel den Vertragswert abzüglich Schadensersatz für diese Mängel geltend machen kann, statt als vollständig vertragsbrüchig zu gelten.

Prinzip

Prinzip
Leitprinzip ist die Verhinderung von Verlust durch strenge Literalität: Wird der vertragliche Hauptzweck erfüllt, sollen geringfügige Abweichungen nicht den Anspruch auf Vergütung vollständig vernichten, vorbehaltlich eines Abzugs für verbleibende Mängel.

Demonstration

Demonstration
Ein Bauunternehmer stellt ein bewohnbares Haus fertig, das den Vorgaben entspricht, lässt aber einige Ausbesserungen offen; er kann die Restzahlung fordern, während der Bauherr die Kosten zur Vervollständigung abziehen darf.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Wesentliche Erfüllung geltend zu machen, obwohl das Unterlassene zentral für den Vertragszweck ist — etwa vorzubringen, wesentliche Erfüllung liege vor, obwohl die Lieferung eine grundlegende Funktionsanforderung nicht erfüllt.

Konsequenz

Konsequenz
Die leistende Partei erhält den Vertragswert abzüglich eines Ausgleichs für mangelhafte Leistungen; die nicht säumige Partei kann das gesamte Entgelt nicht verweigern, wenn die Kernpflichten erfüllt sind, hat aber Anspruch auf Schadensersatz oder Nachbesserung.

Umkehrung

Umkehrung
Strikte Leistung verlangt genaue Vertragserfüllung und behandelt wesentliche Abweichungen als Vertragsbruch; die Lehre vom materiellen Vertragsbruch steht im Gegensatz zur wesentlichen Erfüllung, da sie den Schwerpunkt auf die Schwere der Mängel legt.

Abgrenzung

Abgrenzung
Anwendbar nur, wenn Mängel geringfügig gegenüber dem Hauptzweck des Vertrags sind und nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden; ausgeschlossen bei Verträgen mit ausdrücklicher Präzisionserforderung oder gesetzlichen Sicherheitsanforderungen.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung besteht zwischen wesentlicher Erfüllung, materieller Vertragsverletzung und Gewährleistungsrechten; Gerichte müssen kontextabhängig bestimmen, ob ein Mangel als wesentlich oder gering einzustufen ist.

Synthese

Synthese
Wesentliche Erfüllung verbindet die Anerkennung erfüllter Kernpflichten mit der Fairness gegenüber der nicht vertragsbrüchigen Partei, indem sie den Anspruch auf Vergütung bei Erreichen des Vertragszwecks zulässt, abzüglich Ausgleich für verbleibende Mängel.