Definition
Eine Aufforderung einer Partei, die auf vernünftigen Anhaltspunkten für Unsicherheit hinsichtlich der Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft der Gegenpartei beruht, dass diese ausreichende Nachweise oder Sicherheiten für die Vertragserfüllung erbringt.

Prinzip

Prinzip
Ergeben sich vernünftige Unsicherheitsgründe, darf die nicht‑unsichere Partei in Treu und Glauben angemessene Zusicherungen verlangen; die Forderung muss verhältnismäßig und die geforderte Absicherung unter den Umständen geschäftsüblich angemessen sein.

Demonstration

Demonstration
Ein Käufer erfährt, dass das Werk des Verkäufers stillsteht und verlangt aus Angst vor Nichtlieferung berechtigterweise ein Akkreditiv oder eine Vertragserfüllungsbürgschaft als angemessene Zusicherung, bevor er weiter zahlt oder Teillieferungen annimmt.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Unbegründete oder übermäßige Zusicherungsansprüche aufgrund von Spekulation, interner Risikotoleranz oder Gerüchten zu stellen; solche Forderungen können treuwidrig sein und den Vertrag oder gesetzliche Vorschriften verletzen.

Konsequenz

Konsequenz
Wird innerhalb einer angemessenen Frist eine angemessene Zusicherung erbracht, wird die Leistung fortgesetzt; wird keine oder eine unzureichende Zusicherung gegeben, kann die fordernde Partei das Versäumnis als vorweggenommene Vertragsverweigerung behandeln und Gegenmaßnahmen wie Aussetzung oder Kündigung ergreifen.

Umkehrung

Umkehrung
Keine Forderung nach Zusicherung besteht, wenn keine vernünftigen Gründe für Unsicherheit vorliegen; die nicht‑fordernde Partei muss bei fehlenden klaren Anzeichen von Unfähigkeit oder Verweigerung weiter leisten.

Abgrenzung

Abgrenzung
Voraussetzung sind objektive, vernünftige Unsicherheitsgründe und eine auf das Risiko zugeschnittene Forderung; sie erlaubt keine willkürlichen oder strafenden Sicherheiten und unterscheidet sich von bereits bei Vertragsschluss vereinbarten Bürgschaften.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zu Bürgschaften und Leistungsgarantien: 'Angemessene Zusicherung' ist ein reaktives, verhältnismäßiges Mittel gegen aktuelle Unsicherheit, wohingegen Sicherheiten oft präventiv oder vertraglich vereinbart sind.

Synthese

Synthese
Die angemessene Zusicherung der Leistung ist ein begrenztes, verhältnismäßiges Instrument, mit dem eine Partei bei begründeter Unsicherheit den Nachweis oder die Sicherung der Leistung verlangen kann, sodass Schutz vor Ausfall und Missbrauch vermieden wird.