Definition
Eine vom Gericht geschaffene Rechtsfiktion zur Verhinderung ungerechtfertigter Bereicherung, wenn kein tatsächlicher Vertrag besteht; sie begründet eine Rückerstattungspflicht, damit eine Partei keinen Vorteil ungerechtfertigt auf Kosten einer anderen behält.

Prinzip

Prinzip
Gerechte Restitution kann angeordnet werden, wenn eine Partei ohne rechtlichen Grund bereichert ist und es keine vertragliche Grundlage für die Rückforderung gibt; das verpflichtet zur Rückgabe eines Werts, bemessen an Gerechtigkeit statt an vertraglichen Vereinbarungen.

Demonstration

Demonstration
Ein Auftragnehmer baut irrtümlich einen Anbau auf dem falschen Grundstück und der Eigentümer nimmt diesen wissentlich an und nutzt ihn; ein Gericht kann dem Eigentümer restitutorische Haftung auferlegen, um den Auftragnehmer für die ungerechtfertigte Bereicherung zu entschädigen.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Quasi‑vertragliche Ansprüche zu verwenden, um klare, ausgehandelte Risikozuweisungen und Vertragsbehelfe zu umgehen, obwohl ein wirksamer Vertrag besteht und die Streitfrage regelt, wodurch vereinbarte Erwartungen beeinträchtigt werden.

Konsequenz

Konsequenz
Quasi‑vertragliche Abhilfe stellt die geschädigte Partei wieder her, indem Erstattung oder Herausgabe des Vorteils angeordnet wird; sie begründet keine deliktische Pflicht und ersetzt keine vertraglich vereinbarten Behelfe, sondern schließt Lücken zur Vermeidung von Ungerechtigkeit.

Umkehrung

Umkehrung
Ein ausdrücklicher oder konkludenter Vertrag, bei dem Verpflichtungen aus gegenseitigem Einvernehmen oder verhaltensbasiertem Konsens folgen und Rechtsbehelfe aus dem ausgehandelten Vertrag stammen, nicht aus gerichtlich angeordneter Restitution.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt nur, wenn kein durchsetzbarer Vertrag die Transaktion abdeckt und eine ungerechtfertigte Bereicherung nachgewiesen werden kann; schließt Fälle aus, in denen gesetzliche Rechtsmittel, Gewährleistungen oder ausdrückliche Vertragsbedingungen ausreichende Abhilfe bieten.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Die Spannung liegt zum konkludenten Vertrag: Beide können aus denselben Tatsachen erwachsen, doch der Quasi‑Vertrag zielt auf Restitution ohne Zustimmung ab, während der konkludente Vertrag Zustimmung aus Verhalten annimmt und die Vereinbarung vollstreckt.

Synthese

Synthese
Ein Quasi‑Vertrag ist ein gerichtlich angeordnetes restitutorisches Mittel zur Verhinderung ungerechtfertigter Bereicherung, wenn kein Vertrag besteht; er ordnet Rückgabe oder Entschädigung, bemessen an der Gerechtigkeit und nicht an ausgehandelten Vertragsbedingungen.