Definition
Eine vertragliche Bestimmung, die im Voraus den von der verletzten Partei zu zahlenden Betrag für eine bestimmte Art von Vertragsbruch festlegt, um Vorhersehbarkeit zu schaffen und Streit über den tatsächlich entstandenen Schaden zu vermeiden, wenn dieser schwer zu beziffern ist.
Prinzip
Prinzip
Die Vertragsparteien können Risiken durch eine vorab festgelegte Schadenssumme verteilen; diese muss als ernsthafte Schätzung des zu erwartenden Schadens gelten und darf keine unzulässige Strafbestimmung darstellen.
Demonstration
Demonstration
Ein Bauvertrag enthält eine Klausel, wonach der Auftragnehmer bei Verzögerung 1.000 EUR pro Tag zahlt; die Summe wird als pauschaler Schadensersatz durchgesetzt, weil sie eine vernünftige Schätzung der wahrscheinlichen Schäden war.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Eine überhöhte Vorausvereinbarung, die bestrafen soll statt zu kompensieren (Strafe), oder die Durchsetzung einer Klausel, obwohl die tatsächlichen Schäden gering und die Klausel nicht fair ausgehandelt war.
Konsequenz
Konsequenz
Verringert Prozesskosten durch Vorhersehbarkeit, fördert fristgerechte Leistung und vereinfacht die Durchsetzung; kann jedoch zu unangemessenen Vorteilen führen, wenn die Schätzung stark von der Realität abweicht.
Umkehrung
Umkehrung
Die Ermittlung des tatsächlichen Schadens nach Vertragsverletzung durch Beweisaufnahme, was präziser sein kann, aber Unsicherheit und Prozesskosten erhöht.
Abgrenzung
Abgrenzung
Die Durchsetzbarkeit hängt von der jeweiligen rechtlichen Prüfung ab, die zulässige Pauschalbeträge von unzulässigen Strafen unterscheidet; gilt typischerweise für vertragswidrige Fälle mit vorhersehbaren, aber schwer quantifizierbaren Schäden.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Wird oft mit Strafklauseln verwechselt; Diskussionen drehen sich darum, ob die Zahlungen Schaden ausgleichen oder Vertragsbruch bestrafen sollen.
Synthese
Synthese
Pauschaler Schadensersatz ist ein vertragliches Instrument zur Risikoallokation, das Entschädigungen für vorhersehbare Vertragsverstöße festlegt, um Rechtssicherheit zu schaffen; durchsetzbar ist es nur, wenn es verhältnismäßig und nicht strafend ausgestaltet ist.