 ##  [Beihilfe und Anstiftung (Zivilrechtlich)](/de/node/41353) 

 Definition

Eine zivilrechtliche Haftungslehre, wonach eine Person sekundär haftbar ist, die mit Wissen um die rechtswidrige Handlung eines anderen erhebliche Unterstützung, Ermutigung oder Erleichterung leistet, die den Schaden des Klägers mitverursacht; die Haftung hängt vom Vorsatz des Helfers und der Bedeutung der Hilfe ab.

 

 

 

 

 

 





## Prinzip

Prinzip

Sekundärhaftung überträgt die Folgen primärer Rechtsverletzungen auf Förderer, wenn deren Verhalten wesentlich zum Delikt beiträgt, wobei Schuld und adäquate Kausalität abzuwägen sind.

 

 

 

 

 





## Demonstration

Demonstration

Ein Buchhalter erstellt wissentlich gefälschte Abschlüsse auf Veranlassung eines Mandanten; diese Abschlüsse werden genutzt, um Investoren zu betrügen, die daraufhin den Buchhalter wegen Beihilfe zur Betrugsleitung verklagen.

 

 

 

 

## Fehlanwendung

Fehlanwendung

Unterschwellige oder unbeabsichtigte Handlungen ohne Wissen als Beihilfe zu werten; Haftung gegen periphere Dienstleister geltend zu machen, die nichts von der rechtswidrigen Absicht wussten.

 

 

 

 

 





## Konsequenz

Konsequenz

Beihilfehaftung kann Helfer denselben entschädigungs- und gegebenenfalls strafschadensersatzpflichten aussetzen wie die Haupttäter, fördert Compliance-Maßnahmen und erweitert die Rechtsbehelfe der Geschädigten.

 

 

 

 

## Umkehrung

Umkehrung

Erbringt ein Beklagter routinemäßige, legale Dienstleistungen ohne Kenntnis von Rechtsverletzungen, entfällt die Sekundärhaftung; die Hauptverantwortung verbleibt beim Täter.

 

 

 

 

 





## Abgrenzung

Abgrenzung

Unterscheidet sich von Verschwörung dadurch, dass kein Abkommen nötig ist; Gerichte unterscheiden sich in erforderlichem Wissensgrad, der Schwelle „erheblicher Unterstützung“ und der Frage, ob adäquate Kausalität ausreicht.

 

 

 

 

 





## Semantische Spannung

Semantische Spannung

Steht nahe bei der Haftung für fremdes Verhalten und der zivilrechtlichen Verschwörung; der Kernkonflikt besteht darin, ob Haftung wegen eines Abkommens, eines Beschäftigungsverhältnisses oder wegen wissentlich geleisteter Unterstützung begründet wird.

 

 

 

 

 





## Synthese

Synthese

Beihilfe im Zivilrecht bedeutet, dass wer wissentlich und substanziell die rechtswidrige Handlung eines anderen ermöglicht, mitverantwortlich ist; ohne Wissen und bedeutsame kausale Mitwirkung entfällt die sekundäre Haftung.