 ##  [Täuschende Verschweigung](/de/node/41349) 

 Definition

Das vorsätzliche Zurückhalten oder Verschweigen eines wesentlichen Umstands durch eine Partei, die zur Offenlegung verpflichtet ist, mit der Absicht zu täuschen oder Vertrauen zu erwecken, und das zu Schaden führt, weil die andere Partei den Umstand mit zumutbarer Sorgfalt nicht hätte entdecken können.

 

 

 

 

 

 





## Prinzip

Prinzip

Haftung wegen täuschender Verschweigung entsteht, wenn (1) ein wesentlicher Umstand bekannt und absichtlich verschwiegen wird, (2) eine Offenlegungspflicht aus Gesetz, besonderer Beziehung oder aktiver Falschdarstellung besteht, (3) das Verschweigen darauf abzielt, Vertrauen zu erzeugen, und (4) der verschleierte Umstand Schaden verursacht, weil er durch vernünftige Untersuchung nicht entdeckbar war.

 

 

 

 

 





## Demonstration

Demonstration

Ein Verkäufer eines Gebrauchtwagens verheimlicht einen bekannten Defekt am Kilometerzähler und beantwortet Fragen bewusst falsch; der Käufer, der die Manipulation bei üblicher Sichtprüfung nicht erkennen kann, kauft das Fahrzeug und trägt Reparaturkosten und Wertverlust.

 

 

 

 

## Fehlanwendung

Fehlanwendung

Jede Unterlassung als täuschende Verschweigung zu behandeln, unabhängig von Pflicht oder Wesentlichkeit; bloßes Schweigen ist nicht betrügerisch, es sei denn, eine Offenlegungspflicht oder ein aktives Verschleiern liegt vor.

 

 

 

 

 





## Konsequenz

Konsequenz

Rechtsbehelfe können Rückabwicklung des Vertrags, Herausgabe, Schadensersatz und billige Abhilfen umfassen; täuschende Verschweigung kann in manchen Rechtsordnungen auch Verjährungsfristen hemmen, bis die Täuschung entdeckt oder entdeckbar ist.

 

 

 

 

## Umkehrung

Umkehrung

Vollständige und ehrliche Offenlegung oder das Fehlen einer Offenlegungspflicht bei gleichberechtigtem Informationszugang ist das Gegenteil: keine Verschweigung und in der Regel keine deliktische Haftung.

 

 

 

 

 





## Abgrenzung

Abgrenzung

Setzt sowohl Wesentlichkeit als auch eine rechtliche Offenlegungspflicht oder eine aktive Verschleierung voraus; passives Nichtoffenbaren ohne besondere Pflicht, unwesentliche Tatsachen und ehrliche Irrtümer fallen nicht unter die Lehre.

 

 

 

 

 





## Semantische Spannung

Semantische Spannung

Schnittmengen mit Betrug, Vertragsrechtlicher Unterlassung und Verbraucherschutz – die Abgrenzung hängt von der Offenlegungspflicht, dem Vorsatz und der Entdeckbarkeit durch zumutbare Untersuchung ab.

 

 

 

 

 





## Synthese

Synthese

Täuschende Verschweigung ist das vorsätzliche Unterdrücken eines wesentlichen Umstands durch einen Offenlegungspflichtigen mit dem Ziel der Täuschung, wodurch ein nicht entdeckbarer Schaden entsteht und der durch billige und rechtliche Rechtsmittel behoben werden kann.