 ##  [Conversion (Zivilrechtliches Delikt)](/de/node/41305) 

 Definition

Eine zivilrechtliche unerlaubte Handlung, bei der eine Person vorsätzlich so über eine bewegliche Sache verfügt, dass dies den Rechten des Eigentümers widerspricht und diesen faktisch der Besitz entzogen wird, wodurch ein Anspruch entsteht, der oft dem vollen Wert der Sache entspricht.

 

 

 

 

 

 





## Prinzip

Prinzip

Das Recht des Eigentümers auf ausschließliche Kontrolle durchzusetzen, indem rechtswidrige Machtausübungen (Verkauf, Zerstörung, unberechtigte Zurückbehaltung) als Conversion gewertet werden, die einen finanziellen Ausgleich oder Herausgabe rechtfertigen.

 

 

 

 

 





## Demonstration

Demonstration

Jemand findet und verkauft eine verlorene Sammleruhr ohne Anspruchsgrundlage; der ursprüngliche Eigentümer kann wegen Conversion klagen und den Zeitwert der Uhr oder deren Rückgabe verlangen.

 

 

 

 

## Fehlanwendung

Fehlanwendung

Conversion zu behaupten, wenn die Einwirkung nur vorübergehend, geringfügig oder Teil eines berechtigten Besitzstreits war; solche Fälle passen eher zu Eingriff in bewegliche Sachen oder zu Haftungsregeln bei Verwahrung.

 

 

 

 

 





## Konsequenz

Konsequenz

Rechtsfolgen sind in der Regel Schadensersatz in Höhe des vollen Wertes zum Zeitpunkt der Conversion, ggf. Strafschadensersatz, und manchmal Herausgabe (Replevin), wenn die Sache zurückgegeben werden kann; der Eigentümer wird wirtschaftlich vollständig entschädigt.

 

 

 

 

## Umkehrung

Umkehrung

Hatte der Handelnde einen gutgläubigen Anspruch, rechtmäßigen Titel oder Einwilligung, liegt keine Conversion vor; gutgläubige Erwerber können in manchen Rechtsordnungen Schutz genießen.

 

 

 

 

 





## Abgrenzung

Abgrenzung

Betrifft primär körperliche bewegliche Sachen, kann aber auf bestimmte immaterielle Güter ausgedehnt werden, wenn das Recht sie als Sachen behandelt; schließt geringfügige Eingriffe und gewöhnliche Fahrlässigkeit aus, sofern nicht eine unrechtmäßige Herrschaftsausübung vorliegt.

 

 

 

 

 





## Semantische Spannung

Semantische Spannung

Überlappt mit strafrechtlichem Diebstahl und dem Eingriff in bewegliche Sachen: Conversion bewertet das Ausmaß der Kontrolle und der Besitzentziehung; die Abgrenzung zwischen schwerer Enteignung (Conversion) und geringerer Störung ist oft sach- und ortsabhängig.

 

 

 

 

 





## Synthese

Synthese

Conversion ist das zivilrechtliche Mittel gegen rechtswidrige Akte, die fremdes bewegliches Eigentum so in Besitz nehmen, dass die Eigentümerherrschaft verletzt wird und ein Schadensersatz in Höhe des vollen Wertes oder Herausgabeanspruch entsteht.