 ##  [Außergewöhnlich Gefährliche Tätigkeit](/de/node/41293) 

 Definition

Eine Tätigkeit, die aufgrund des hohen Grades des Risikos erheblicher Schäden — selbst bei Ausübung angemessener Sorgfalt — und weil sie in der Gemeinschaft nicht üblich ist, eine Haftung ohne Verschulden für die daraus resultierenden Schäden begründet.

 

 

 

 

 

 





## Prinzip

Prinzip

Tätigkeiten, die außergewöhnliche, vorhersehbare und erhebliche Risiken für die Allgemeinheit darstellen, rechtfertigen eine Verschuldensunabhängige Haftung, um die Kosten von Schäden zu internalisieren und zu extremer Vorsicht oder Vermeidung anzuregen, anstatt sich auf ein Verschuldensprinzip zu verlassen.

 

 

 

 

 





## Demonstration

Demonstration

Sprengarbeiten oder die Lagerung großer Mengen Sprengstoffs in bewohnten Gebieten erzeugen Risiken, die Gerichte als außerordentlich gefährlich einstufen und den Betreiber zur Haftung für Schäden verpflichten, selbst wenn Sicherheitsmaßnahmen befolgt wurden.

 

 

 

 

## Fehlanwendung

Fehlanwendung

Jede gefährliche oder risikobehaftete Tätigkeit ohne Prüfung von Häufigkeit, Beherrschbarkeit oder möglichen sicheren Alternativen als außergewöhnlich gefährlich zu brandmarken; die Doktrin zur Haftung für routinemäßige industrielle Risiken zu verwenden.

 

 

 

 

 





## Konsequenz

Konsequenz

Führt zu einer Haftung ohne Verschulden; Kläger müssen keine Fahrlässigkeit nachweisen, um für verursachte Schäden entschädigt zu werden; Beklagte können dennoch Einwendungen zu kausalen Einschränkungen, Einwilligung oder Übernahme des Risikos vorbringen.

 

 

 

 

## Umkehrung

Umkehrung

Anwendung eines Fahrlässigkeitsregimes, in dem der Kläger nachweisen muss, dass der Handelnde nicht die erforderliche Sorgfalt beachtet hat; der Fokus liegt auf Verschulden und Pflichtverletzung statt auf der bloßen Gefährlichkeit der Tätigkeit.

 

 

 

 

 





## Abgrenzung

Abgrenzung

Geregelt durch multifaktorielle Tests (Risikoausmaß, Unmöglichkeit der Risikominderung durch angemessene Sorgfalt, sozialer Nutzen, übliche Nutzung usw.); gilt nicht für alltägliche Tätigkeiten mit gewöhnlichen Risiken oder für Schäden, die zu fern oder ungewöhnlich sind, um der Tätigkeit zugerechnet zu werden.

 

 

 

 

 





## Semantische Spannung

Semantische Spannung

Spannung zwischen den Zielen der verschuldensunabhängigen Haftung (Kompensation, Abschreckung) und Bedenken bezüglich Überabschreckung oder der Hemmung sozial nützlicher Tätigkeiten; Gerichte wägen öffentliche Sicherheit gegen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen ab.

 

 

 

 

 





## Synthese

Synthese

Eine Außergewöhnlich Gefährliche Tätigkeit ist eine ungewöhnlich riskante und wenig verbreitete Tätigkeit, deren inhärente Gefährlichkeit es rechtfertigt, dem Handelnden eine Haftung ohne Verschulden aufzuerlegen, um Entschädigung und Abschreckung zu gewährleisten, selbst bei angemessener Sorgfalt.