 ##  [Interkreditorenvereinbarung](/de/node/41081) 

 Definition

Ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Gläubigern, der Rechte, Rechtsbehelfe, Rangverhältnisse und Verfahrensregeln für denselben Schuldner, gemeinsame Sicherheiten oder sich überschneidende Forderungen regelt; er bestimmt Durchsetzungsrechte, Zahlungsränge, Abstimmungsregeln und Stillhaltefristen zwischen besicherten und unbesicherten oder vorrangigen und nachrangigen Kreditgebern.

 

 

 

 

 

 





## Prinzip

Prinzip

Ein vorhersehbares, vertraglich vereinbartes Ordnungs- und Steuerungssystem zu schaffen, das konkurrierende Gläubigerinteressen ordnet und kollektive Entscheidungen und Vollstreckungen koordiniert.

 

 

 

 

 





## Demonstration

Demonstration

Bei einer Leveraged-Acquisition schließen eine Seniorbank und Mezzanine-Kreditgeber eine Interkreditorenvereinbarung ab, in der die Seniorbank die vorrangige Stellung auf bestimmte Sicherheiten erhält, ein Subordinationsschema festgelegt wird, Wartefristen vor einer Beschleunigung durch Junior-Gläubiger geregelt sind und Abstimmungsregeln für Restrukturierungen festgelegt werden.

 

 

 

 

## Fehlanwendung

Fehlanwendung

Die Übernahme einer Interkreditorenvereinbarung aus dem kommerziellen Syndizierungsbereich für Verbraucherkredite ohne Anpassung an Verbraucherschutzvorschriften oder der Versuch, damit zwingende gesetzliche Vorrangregeln wie Steuerpfandrechte oder Insolvenzvorschriften zu umgehen.

 

 

 

 

 





## Konsequenz

Konsequenz

Korrekt formuliert und durchsetzbar reduziert sie Streitigkeiten, senkt Transaktionskosten, bewahrt den Sicherheitenwert und ermöglicht koordinierte Sanierungen durch Klarstellung, wer wann wie durchsetzen darf und wie Erlöse verteilt werden.

 

 

 

 

## Umkehrung

Umkehrung

Fehlt eine solche Vereinbarung oder bricht sie zusammen, geraten Gläubiger in einen Vollstreckungswettlauf, wodurch Prozesse zunehmen, Vollstreckungen chaotisch werden und die Wahrscheinlichkeit für Vermögensverzehr und suboptimale Rückgewinnung steigt.

 

 

 

 

 





## Abgrenzung

Abgrenzung

Gilt für Beziehungen zwischen Gläubigern mit Forderungen gegen denselben Schuldner oder dieselben Sicherheiten; schafft keine neuen Rechte gegenüber Dritten, kann zwingende gesetzliche Rangfolgen nicht außer Kraft setzen und greift nur begrenzt für ungesicherte Lieferantenforderungen, sofern nicht ausdrücklich enthalten.

 

 

 

 

 





## Semantische Spannung

Semantische Spannung

Wird oft mit einer reinen Nachrangklausel oder einem Sicherungsübereignungsvertrag verwechselt; im Gegensatz zur reinen Subordination enthält die Interkreditorenvereinbarung zusätzlich Governance- und Verfahrensregelungen zur Durchsetzung und Verwertung von Sicherheiten.

 

 

 

 

 





## Synthese

Synthese

Die Interkreditorenvereinbarung ist ein vertragliches Regelwerk, das Prioritäten, Vollstreckungsmodalitäten und Entscheidungsbefugnisse unter Gläubigern mit gemeinsamer Exposition gegenüber einem Schuldner oder Sicherheiten festlegt, um Konflikte zu minimieren und Rückgewinnungen zu koordinieren.