 ##  [Betrug bei der Anbahnung](/de/node/40909) 

 Definition

Eine vorsätzliche Täuschung — durch falsche Angaben, Verschweigen oder anderes Verhalten — um eine andere Person zum Vertragsabschluss zu veranlassen; sie macht den Vertrag anfechtbar und begründet häufig deliktische Ansprüche einschließlich Schadensersatz und mitunter strafschadenähnliche Sanktionen.

 

 

 

 

 

 





## Prinzip

Prinzip

Voraussetzungen sind eine wissentlich falsche Darstellung oder täuschendes Verhalten, die Absicht, Zustimmung zu erlangen, und zurechenbares Vertrauen des Opfers; Vorsatz grenzt Betrug bei der Anbahnung von fahrlässigen oder unschuldigen Falschangaben ab.

 

 

 

 

 





## Demonstration

Demonstration

Ein Verkäufer verschweigt wissentlich, dass Bauteile ersetzt wurden, und versichert einem Käufer, das Produkt sei unverändert; der Käufer schließt daraufhin den Liefervertrag. Die vorsätzliche Täuschung begründet einen Anspruch auf Anfechtung wegen Betrugs bei der Anbahnung und Schadensersatz.

 

 

 

 

## Fehlanwendung

Fehlanwendung

Ehrliche Irrtümer, bloss optimistische Prognosen oder übliche Verkaufsstrategien als Betrug zu bezeichnen; Verschweigen ohne Offenbarungspflicht als Betrug zu behandeln; oder fahrlässige Aussagen mit vorsätzlichem Betrug zu verwechseln.

 

 

 

 

 





## Konsequenz

Konsequenz

Ist Betrug bei der Anbahnung erwiesen, kommen in der Regel Rücktritt, Schadensersatz und in einigen Rechtsordnungen punitive Schadensersatzpositionen in Betracht; die Getäuschte kann Vertragsverpflichtungen vermeiden und Rückabwicklung oder deliktische Ansprüche geltend machen.

 

 

 

 

## Umkehrung

Umkehrung

Abzugrenzen vom Betrug in der Form (Betrug über die Natur des Dokuments) und von fahrlässiger Falschdarstellung; vorsätzliche Anbahnungstäuschung richtet sich auf die Vertragsentscheidung des Opfers, andere Lehren auf andere Mängel des Willens oder Pflichtverletzungen.

 

 

 

 

 





## Abgrenzung

Abgrenzung

Erfordert den Nachweis des Vorsatzes zu täuschen, eine ursächliche Verbindung zur Zustimmung des Opfers und vernünftiges Vertrauen; deckt nicht bloßes Schweigen ohne Offenbarungspflicht noch nicht vorsätzliche falsche Angaben ab, die als Fahrlässigkeit gelten.

 

 

 

 

 





## Semantische Spannung

Semantische Spannung

Überlappt mit fahrlässiger Falschdarstellung und Gewährleistungsansprüchen; problematisch sind der Nachweis des Vorsatzes, die Abgrenzung zwischen bewusster Täuschung und rücksichtsloser Gleichgültigkeit sowie die Wahl zwischen vertraglichen und deliktischen Rechtsbehelfen.

 

 

 

 

 





## Synthese

Synthese

Betrug bei der Anbahnung ist die vorsätzliche Unterminierung des vertraglichen Einverständnisses durch täuschende Handlungen oder Aussagen; da er das freiwillige Einverständnis vereitelt, macht er Verträge anfechtbar und eröffnet ein breites Spektrum an Rechtsbehelfen — Anfechtung, deliktischer Schadensersatz und mitunter punitive Sanktionen — wenn Vorsatz und Vertrauen nachgewiesen sind.