 ##  [Quasi-Vertrag](/de/node/40859) 

 Definition

Eine vom Gericht geschaffene Rechtsfiktion zur Verhinderung ungerechtfertigter Bereicherung, wenn kein tatsächlicher Vertrag besteht; sie begründet eine Rückerstattungspflicht, damit eine Partei keinen Vorteil ungerechtfertigt auf Kosten einer anderen behält.

 

 

 

 

 

 





## Prinzip

Prinzip

Gerechte Restitution kann angeordnet werden, wenn eine Partei ohne rechtlichen Grund bereichert ist und es keine vertragliche Grundlage für die Rückforderung gibt; das verpflichtet zur Rückgabe eines Werts, bemessen an Gerechtigkeit statt an vertraglichen Vereinbarungen.

 

 

 

 

 





## Demonstration

Demonstration

Ein Auftragnehmer baut irrtümlich einen Anbau auf dem falschen Grundstück und der Eigentümer nimmt diesen wissentlich an und nutzt ihn; ein Gericht kann dem Eigentümer restitutorische Haftung auferlegen, um den Auftragnehmer für die ungerechtfertigte Bereicherung zu entschädigen.

 

 

 

 

## Fehlanwendung

Fehlanwendung

Quasi‑vertragliche Ansprüche zu verwenden, um klare, ausgehandelte Risikozuweisungen und Vertragsbehelfe zu umgehen, obwohl ein wirksamer Vertrag besteht und die Streitfrage regelt, wodurch vereinbarte Erwartungen beeinträchtigt werden.

 

 

 

 

 





## Konsequenz

Konsequenz

Quasi‑vertragliche Abhilfe stellt die geschädigte Partei wieder her, indem Erstattung oder Herausgabe des Vorteils angeordnet wird; sie begründet keine deliktische Pflicht und ersetzt keine vertraglich vereinbarten Behelfe, sondern schließt Lücken zur Vermeidung von Ungerechtigkeit.

 

 

 

 

## Umkehrung

Umkehrung

Ein ausdrücklicher oder konkludenter Vertrag, bei dem Verpflichtungen aus gegenseitigem Einvernehmen oder verhaltensbasiertem Konsens folgen und Rechtsbehelfe aus dem ausgehandelten Vertrag stammen, nicht aus gerichtlich angeordneter Restitution.

 

 

 

 

 





## Abgrenzung

Abgrenzung

Gilt nur, wenn kein durchsetzbarer Vertrag die Transaktion abdeckt und eine ungerechtfertigte Bereicherung nachgewiesen werden kann; schließt Fälle aus, in denen gesetzliche Rechtsmittel, Gewährleistungen oder ausdrückliche Vertragsbedingungen ausreichende Abhilfe bieten.

 

 

 

 

 





## Semantische Spannung

Semantische Spannung

Die Spannung liegt zum konkludenten Vertrag: Beide können aus denselben Tatsachen erwachsen, doch der Quasi‑Vertrag zielt auf Restitution ohne Zustimmung ab, während der konkludente Vertrag Zustimmung aus Verhalten annimmt und die Vereinbarung vollstreckt.

 

 

 

 

 





## Synthese

Synthese

Ein Quasi‑Vertrag ist ein gerichtlich angeordnetes restitutorisches Mittel zur Verhinderung ungerechtfertigter Bereicherung, wenn kein Vertrag besteht; er ordnet Rückgabe oder Entschädigung, bemessen an der Gerechtigkeit und nicht an ausgehandelten Vertragsbedingungen.