 ##  [Verzicht auf Ansprüche](/de/node/40823) 

 Definition

Ein vertragliches Rechtsinstrument, durch das ein Anspruchsteller ausdrücklich bestimmte rechtliche Ansprüche oder Klagegründe gegenüber einem Entgeltnehmer aufgibt, entbindet oder verleiht, gewöhnlich im Austausch gegen eine Gegenleistung oder andere vereinbarte Vorteile.

 

 

 

 

 

 





## Prinzip

Prinzip

Ein wirksamer Verzicht erfordert eine eindeutige Willenserklärung, ausreichende Gegenleistung oder Gegenseitigkeit und eine hinreichend konkrete Formulierung, welche Ansprüche freigegeben werden; er bewirkt die Erlöschung der Möglichkeit des Verzichtenden, diese Ansprüche gegen den Begünstigten geltend zu machen.

 

 

 

 

 





## Demonstration

Demonstration

Im Rahmen eines Vergleichs unterschreibt ein Arbeitnehmer einen Verzicht auf Ansprüche, der ausdrücklich gegenwärtige deliktische und vertragliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Datum nennt, im Gegenzug für eine Abfindung und eine Wettbewerbs- oder Diskreditierungsklausel.

 

 

 

 

## Fehlanwendung

Fehlanwendung

Einen zu weit gefassten Verzicht formulieren, der vermeintlich unbekannte gesetzliche Rechte ausschließt, ohne gesetzliche Verzichtsvoraussetzungen zu beachten, oder sich auf allgemeine Formulierungen verlassen, um künftige, nicht vereinbarte Ansprüche auszuschließen.

 

 

 

 

 





## Konsequenz

Konsequenz

Ein gültiger Verzicht hindert den Verzichtenden daran, die freigegebenen Ansprüche gegen den Begünstigten geltend zu machen, verlagert das Risiko vom Begünstigten und entbindet in der Regel von damit verbundenen Verpflichtungen; er kann Versicherungsansprüche beeinflussen und als Verteidigung in späteren Verfahren dienen.

 

 

 

 

## Umkehrung

Umkehrung

Vorbehalt oder Aufrechterhaltung von Ansprüchen — die Partei behält sich ausdrücklich bestimmte Ansprüche vor oder verzichtet nicht auf sie, wodurch das Recht erhalten bleibt, diese geltend zu machen.

 

 

 

 

 





## Abgrenzung

Abgrenzung

Gilt für privatrechtlich vereinbarte Verzichtserklärungen zivilrechtlicher Ansprüche zwischen einvernehmlichen Parteien; schließt in der Regel strafrechtliche Verfolgung aus und viele Rechtsordnungen beschränken den Verzicht auf öffentlich-rechtliche Ansprüche oder gesetzliche Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte; die Wirksamkeit hängt von formellen Erfordernissen und Ordungsprinzipien ab.

 

 

 

 

 





## Semantische Spannung

Semantische Spannung

Verzicht vs Covenant Not to Sue — ein Verzicht löscht die materielle Anspruchsgrundlage und das Klagerecht, während ein Covenant Not to Sue lediglich die Klageerhebung verspricht, ohne den Anspruch selbst zu vernichten.

 

 

 

 

 





## Synthese

Synthese

Ein Verzicht auf Ansprüche ist die gezielte vertragliche Aufgabe definierter Ansprüche durch den Anspruchsteller, üblicherweise gegen Leistung, die die Durchsetzbarkeit dieser Ansprüche gegen den Begünstigten beendet, vorbehaltlich rechtlicher Schranken.